Tiffy1507
Hallo Frau Schmitz, ich bin Mama einer 11-Monate alten Tochter und freiwillig gesetzlich versichert. Kurz zur Vorgeschichte: Nach 5 Jahren Kinderwunschbehandlungen wurde ich im vorletzten Versuch endlich schwanger. Eine Woche nachdem wir ein Haus gekauft haben, was wir seitdem in viel Eigenleistung renovieren. Die Schwangerschaft war gelinde gesagt nicht einfach. Ich musste eigentlich die komplette Zeit über liegen, hab alles mitgenommen was ging. Dadurch ist die Hausrenovierung fast zum Erliegen gekommen und dauert deshalb auch bis heute an. Dann musste die Kleine auf die Neo, allerdings nur 2 Tage. Danach hat sie durchgehend, bis sie 3 Monate alt war, geschrien. Als das vorbei war, haben wir uns alle Corona eingefangen. Mich hat es leider sehr schlimm erwischt und ich kämpfe bis heute mit Post-Covid Symptomen, hauptsächlich kognitiver Art, aber auch extremer Erschöpfung und Schwindel. Ich stille noch und die Kleine wird 4-5 Mal nachts wach, was auch nicht unbedingt zur Erholung beiträgt. Seit sie 5 Monate alt ist, arbeite ich wieder Vollzeit als Geschäftsführerin, mit ca 50 Wochenstunden. Kurz vor Weihnachten habe ich heftige Verdauungsbeschwerden bekommen. Nachdem nun von MRT über Magen-/Darmspiegelung alles andere abgeklärt wurde, bleibt laut dem Gastroenterologen nur noch die Psyche übrig. Ich muss wohl einsehen, dass die letzten Jahre doch etwas zu viel waren. 1. Reicht das um eine MK-Kur zu beantragen? Bringt bei nur Stress eine Kur überhaupt was? Muss man dafür nicht eigentlich eine gewisse Zeit auch krank geschrieben gewesen sein im Vorfeld? 2. Darf ich mir eine Kurklinik „aussuchen“? Wie läuft das ab? 3. Gibt es die Möglichkeit, dass mein Mann mich auf eigene Kosten begleitet? Ich würde nur sehr ungerne meine Tochter so früh schon fremdbetreuen lassen. Aber da ich noch stille, kann und will ich auch keine Kur alleine machen. Danke im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße
Hallo, zu 1. die Indikationen würden ausreichen. Dies besprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt. Dieser muss Sie als kurbedürftig verordnen. zu 2. Grundlegend haben Sie ein Klinik Wunsch- und Wahlrecht, wobei Klinik und Krankenkasse immer ein Kooperationsvertrag geschlossen haben müssen. zu 3. Grundvoraussetzung ist immer, dass die Kinder fremdbetreut werden. Eine Begleitperson (ohne Behandlung) ist in den meisten Klinik aktuell noch nicht möglich.
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