iriselle
Liebe Frau Dessauer, ich hoffe, sie haben noch mal einen Rat für mich. Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe eine vorzeitige Kur nach 3 Jahren beantragt- Gründe : Asthma, Überlastung durch Schicht- und Wochenendarbeit, Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, starke psychische Belastung durch Geburt eines blinden Enkelkindes, starke Erschöpfung. Nach 8 Wochen kam eine Ablehnung mit der Begründung dass das erlernte Coping ausreichen müsse etc. Sie rieten mir Widerspruch einzulegen mit der Begründung dass die 5-Wochen Frist nicht eingehalten wurde- das tat ich auch. Heute kam folgendes Schreiben: "Ihrem Widerspruch kann nicht stattgegeben werden,da keine neuen medizinischen Erkenntnisse vorliegen. Laut MDK liegt keine medizinische Notwendigkeit vor. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Abs 3a SGBV. Diese Rechtsvorschrift begründet einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige und bereits selbst beschaffte Leistungen, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ohne hinreichenden Grund entschieden hat. Die Krankenkassen sollen damit angehalten werden, der Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und die zeitnahe medizinisch notwendige Versorgung sicher zu stellen. Eine Bewilligung medizinisch nicht erforderlicher Leistungen resultiert daraus nicht. Bitte überlegen sie ob sie ihren Widerspruch zurücknehmen. Sollten sie sich dazu entschliessen verwenden sie bitte die vorbereitete Erklärung auf der Rückseite. Diese müssen sie nur unterschreiben und mit dem Freiumschlag zurück senden. Bitte beachten sie dass sie nach Rücknahme des Widerspruchs jederzeit die Möglichkeit haben erneut einen Leistungsantrag zu stellen. Die Anspruchsvoraussetzungen würden dann erneut geprüft und evt nochmals ein medizinisches Gutachten eingeholt. Falls sie die weitere Durchführung des Widerspruchsverfahren wünschen oder wir bis zum 20.01. keine Antwort von ihnen erhalten, würden wir die Fallunterlagen an den Widerspruchsauschluss zur abschließenden Erledigung weiterleiten . " So- und was mache ich jetzt ??? Den Widerspruch zurücknehmen und nochmal eine Kur beantragen ( was für ein Irrsinn ), oder ihn nicht zurück nehmen ? Bin sehr verwirrt.... Viele Grüße Iris
Annina Dessauer
Hallo Iris, rufen Sie doch bitte mal in der Kanzlei Gitzinger & Partner an und lassen sich mit Herrn Knop verbinden und sagen, dass Sie von mir an Ihn verwiesen wurden. Da ich keine Rechtsberatung machen darf, möchte ich mich dazu auch nicht weiter äußern, dass könnte mir sonst zur Last bei meiner beratenden Tätigkeit gelegt werden. Herr Knop berät Sie im Rahmen unser bestehenden Kooperation kostenfrei und kann Ihnen weitere Schritte sagen. Viele Grüße + Kopf hoch- das klärt sich! Annina Dessauer
iriselle
Hallo Frau Dessauer, ganz lieben Dank für den Rat ,den ich gleich befolgt habe ! Herr Knop nimmt sich der Sache an. Ich melde mich nochmal sobald sich was neues ergibt. Nochmal Danke für die wertvolle Arbeit, die sie hier leisten ! VG,Iris
Die letzten 10 Beiträge
- Kur nach Hysterektomie
- Mutter Depression, Kleinkind schwerhörig, sprachentwicklungsverzögert
- Neue Diagnose dazu gekommen - wie verhalten?
- Kurantrag Fristen Krankenkasse
- Fragen zur kur
- Kind Kur
- Kur trotz Krankschreibung möglich?
- Organisation einer Kur
- Welche Kur ist möglich?
- Therapiekind fährt doch nicht mit - und jetzt?