User-1721912649
Guten Tag Frau Schmitz! Ich hätte gern ein paar Fragen zu einer Mutter-Kind-Kur an Sie. Ich würde gern wegen Überlastung und Rückenschmerzen eine Kur mit Behandlung für mich antreten. Aber sehr gern würde ich meinen Sohn mitnehmen wollen, der als Frühchen geboren wurde und für ihn auch Angebote wahrnehmen. Ginge das oder ist die Kur dann ausschließlich für mich gedacht? Muss ich bei der Beantragung etwas vom Kinderarzt ausfüllen lassen, damit mein Sohn dort Therapieangebote nutzen kann? Konkret geht es um seine Sprachentwicklung, ich hatte mir vorgestellt, dass er dort vielleicht Logopädie erhält. Muss ich mir das aus dem Kopf schlagen oder wär das möglich? Mein Sohn ist jetzt 32 Monate und wenn die Kur genehmigt ist und wir fahren können, wäre er drei. (Hatte gelesen, dass derzeit nur Dreijährige zur Kur aufgenommen werden. Das ist doch richtig, oder?) Danke, dass Sie mir weiterhelfen. Viele Grüße
Hallo, sie können natürlich ihr Kind mitnehmen entweder als Begleitkind oder als Behandlunsbedürftig. Wenn ihr Kind als Behandlungsbedürftig mitkommt brauchen sie Attest 65 das erhalten sie von ihrem Kinderarzt. Logopädie wird allerdings in den Mutter-Kind Kliniken nicht Angeboten. In den meisten Häusern werden Kinder erst ab dem 3. Lebensjahr aufgenommen nur vereinzelt werden Kinder unter 3 Jahre aufgenommen.
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