iriselle
Hallo Frau Dessauer, ich schreibe hier für meine Tochter ( 27 Jahre, 2 Kinder ). Ihre große Tochter (2 Jahre ) ist vollblind und hat Pflegegrad 2 ( sie ist aber ansonsten gesund und in allen Bereichen normal entwickelt ). Nach langen Hin und Her hat sie nun einen Platz in einem Haus an der Nordsee gefunden, das sie aufnehmen würde- Voraussetzung ist eine Begleitperson als Einzelbetreuung für die Kleine , dies würde eine Tante übernehmen. Die Frage ist nun wer die Unterbringung für die Begleitperson ( würde mit im Kurhaus wohnen ) zahlt- die KK scheint es nicht wirklich zu wissen, die Sachbearbeiterin will sich in den nächsten 2 Wochen schlau machen. Hatten Sie vielleicht mal einen ähnlichen Fall ? Liebe Grüße
Annina Dessauer
Im Fall dass zwingend eine Begleitperson benötigt wird, kann diese bei der Kasse beantragt werden und die Kasse trägt die Kosten. Sollte es hier Probleme geben, kann ich Ihnen gerne die Nummer unser Rechtsberatung geben, die Ihnen dann in diesem Fall sicher gerne weiterhilft.
iriselle
Vielen Dank !! Ich melde mich dann nochmal wenn die Krankenkasse sich gemeldet hat. VG
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