Melwurm
Sehr geehrte Frau Dessauer, vor 2 Jahren war ich auf Mutter-Kind-Kur. Behandelt wurde ich wegen starker Migräne, Skoliose-bedingten Nacken- und Rückenbeschwerden, Magen-Darm-Problemen und wegen dem psychischen Stress durch die mehrmaligen stationären Aufenthalte und die Krankheit meines Sohnes (Asthma, obstruktive Bronchitis, Pseudo-Krupp). Mein jüngerer Sohn (3) war mittlerweile auch zum 2. Mal im Krankenhaus. Nun ist die Kur 2 Jahre her und ich komme mir überreif für eine Kur vor. Die Beschwerden sind wieder so schlimm wie ehedem und der Stress wegen der Krankheiten wurde durch Stress mit erst Kindergarten und dann Schule noch schlimmer. Meine erste Frage ist, ob es für Mutter-Kind-Kuren eine Wartezeit gibt, oder ob ich Ende diesen Jahres für das nächste Jahr wieder eine Kur beantragen kann (dazwischen lägen knapp 3 Jahre). Meine 2. Frage ist, ob mich meine 2 kleinen Kinder (jetzt 6 und 3) begleiten können. Da mein Ehemann in einem anderen Bundesland arbeitet, bin ich mit den beiden Kleinen unter der Woche allein, d. h. es steht mir keine Betreuungsmöglichkeit für sie zur Verfügung. 3 Wochen Urlaub am Stück darf man in der Firma meines Mannes nicht nehmen (so sein Chef). Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Annina Dessauer
Prinzipiell muss man unterscheiden zwischen Kinder Rehas, bei denen ein Elternteil "nur" Begleitperson ist oder einer Mutter-Kind Kur! Vorfristig kann man eine Kur beantragen, wenn sich die Begleitumstände oder so genannten Kontextfaktoren geändert haben. Die Kassen gehen davon aus, dass man sonst 4 Jahre von dem erlernten in der letzte Kurmaßnahme "zehren" kann bzw. dadurch nachhaltige Hilfe erfahren hat. Sowohl bei einer Kinder-Reha kann ein weiteres Kind als Begleitkind mitfahren und bei der Mutter Kind Kur sowieso, die Kinder können als Therapiekinder (je nach Alter sinnvoll oder weniger sinnvoll) eingestuft werden. Sinnvoll ist es immer sich bei einem vorfristigem Antrag die alten Atteste bei der Kasse anzufordern. Mit einer Beratungsstelle an Ihrer Seite finden Sie dann heraus, welche geeignete Maßnahme Sie zeitnah entlasten kann. Alles Liebe!
Melwurm
eine dritte Frage hätte ich auch noch: Mein Sohn leidet unter Asthma und obstruktiver Bronchitis. Er wurde dieses Jahr auf Kur behandelt. Wenn mich mein Kind auf Kur begleitet, kann er am Kurort auch wegen seiner Krankheit behandelt werden oder geht dies nicht, da er erst auf Kur war. Am Kurort teilte man mir mit, dass chronisch kranke Kinder jetzt nach dem Flexi-Rentengesetz öfter auf Kur können und sozusagen ein Anrecht auf Kur hätten.
Melwurm
P.S. Mein ältester Sohn wird momentan auf ADHS getestet. Wäre das im Fall einer Diagnose ein weiterer "Kurgrund". Bei mir kommen noch eine Schilddrüsenunterfunktion hinzu. Eine Fehlgeburt hat das Stressmaß noch ansteigen lassen.
Melwurm
Danke für Ihre Hilfe.
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