Sehr geehrte Frau Dessauer, ich habe gleich mehrere Fragen an Sie und wäre sehr froh, wenn Sie uns helfen könnten: 1. Ich bin ab 30. 6. bei der Krankenversicherung meines Mannes familienversichert. Nun habe ich gehört, dass ich in diesem Fall keine Mutter-Kind-Kur mehr erhalten kann, da man da selbstständig versichert sein muss. Entspricht dies der Wahrheit? 2. Mein Kind ist leider chronisch an Asthma und obstrukt. Bronchitis erkrankt. Er war bereits 4 Mal im Krankenhaus und über 1 Jahr ständig krank, hatte körperlich und psychisch stark abgebaut. Deshalb war er dieses Jahr mit mir schon auf Kur. Nun habe ich in der Klinik erfahren, dass durch das Flexi-Rentengesetz chronisch kranke Kinder öfter auf Kur fahren können, z. B. könnte ich gleich nächstes Jahr wieder eine Kur beantragen. Stimmt dies? 3. Bei meinem Kind besteht Verdacht auf ADHS. Ich habe erfahren, dass es dazu auch Kuren gibt und sogar Kurkliniken die sowohl Asthma als auch ADHS behandeln. Kann er nächstes Jahr auf Kur wegen ADHS wenn er dieses Jahr wegen Asthma war? 4. Bis zu welchem Alter kann ich mein Kind auf Kur begleiten? (Er ist gerade 6 geworden). 5. Da ich noch ein kleineres Kind (3) habe, interessiert mich auch bis zu welchem Alter Begleitkinder mitfahren dürfen. 6. Hat der Patient eigentlich Mitspracherecht was den Kurort betrifft? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
von Melwurm am 31.05.2017, 16:35