Hallo, ich bin zum 15.12.23 arbeitslos. Zum 16.1.24 beginnt meine MMK. Beim heutigen Termin beim Arbeitsamt wurde mir mitgeteilt,dass das Amt für diese 3 Wochen nicht zuständig sei, sondern die KK in Form eines Übergangsgeldes.Ich sei in der Zeit abwesend und nicht vermittelbar, man würde mich auf pausieren setzen. Laut meiner Recherche besteht seitens des Arbeitsamtes Leistungspflicht "...Anspruch auf Leistungsfortzahlung besteht auch, wenn der Arbeitslose ohne arbeitsunfähig zu sein, während des Leistungsbezuges auf Kosten der Krankenkasse in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt wird Anspruch auf Lohnfortzahlung hat man gemaß & 126 Absatz 1 SGB Ill für einen Zeitraum von sechs Wochen Die Erreichbarkeits AO steht der Verfügbarkeit nicht entgegen, wenn ein zeitraum von 3 Wochen nicht überschritten wird,oder...." Können Sie mir bitte sagen,ob dies richtig verstanden wurde. Wer ist der zuständige Leistungsträger für mich während der MMK? Wo ist dies nachzulesen (Paragraph etc.) und dem Amt ggf. möglich vorzulegen? Vielen Dank
von Sammy100 am 05.12.2023, 13:52