Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Ursula Schmitz:

Kurentlassungsbericht

Ursula Schmitz

 Ursula Schmitz
Kurberaterin beim Mutter Kind Hilfswerk e. V.

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Frage: Kurentlassungsbericht

schnüllschnat

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Guten Tag Ich bin gerade mit meinen 3 Töchtern in einer Kur auf Spiekeroog und möchte gerne spätestens in 2 Jahren erneut gehen weil meine große da 13 wird..können sie mir einen tipp ..Satz geben den der Arzt schreiben kann damit ich wenigstens einspruch einlegen kann wenn die Krankenkasse ablehnt? Vielen Dank


Ursula Schmitz

Ursula Schmitz

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Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht automatisch nach zwei Jahren wieder eine Mutter-Kind Kur bewilligt bekommen. In der Regel steht Ihnen nur alle vier Jahre eine Mutter-Kind Kur zu. Des Weiteren muss die Krankenkasse nur Kinder bis 12 Jahren genehmigen. Es kann also passieren, dass Sie eine Ablehnung erhalten, aufgrund des Kindesalters und Vorfristigkeit. Sollten Sie dennoch einen Antrag stellen wollen, müssen Sie es begründen, warum Sie vorzeitig wieder beantragen möchten. Ausnahmen können gemacht werden bei einer frischen Trennung der Elternteile sowie Todesfälle. Mit freundlichen Grüßen


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