Anna235
Hallo Ich hatte eine Kinderkur bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Diese wurde leider abgelehnt, da der Tätigkeitsbereich nicht gegeben sei und an die Barmer weitergesandt. Sie haben die Kur abgelehnt. Ich nehme an,dass ich damals bei der Deutschen Rentenversicherung leider Jemanden erwischt habe, der nicht ganz firm mit den Anträgen war. Ich hatte sowohl für mich als auch für meine beiden Kinder (4 Jahre und 1 Jahr ) Anträge gestellt, der Vater sollte als Begleitperson mitkommen. Auch die Krankenkasse hat die Kur abgelehnt und selbst nach meinem Widerspruch wurde mir nur eine Mutter Kind Kur zugesagt. Es bringt meinen Kindern aber leider nichts. Sie sind dauerhaft krank, vorbelastet mit Asthma, mein Jüngster hat letztes Jahr die Schockdiagnose Nystagmus bekommen wo wir ein Haufen Ärzterennerei hatten und immer noch haben, wir sind als Familie mehr als ausgebrannt.. Noch kennt man den Auslöser nicht aber es handelt sich wohl um eine Form des Albinismus.Wir bekommen auch Sehfrühförderung, die sich jetzt nun auch nochmal mit dem Thema beschäftigt um uns zu helfen.. Mein Mann sollte zur Stütze mitkommen... meine Große Tochter würde es auch auf keinen Fall solange schaffen von ihrem Papa getrennt zu sein, das würde ihr mehr schaden als gut tun. Die Frage ist einfach wie man vorgeht.. Stellt man einen komplett neuen Antrag oder was gibt es für Möglichkeiten? Vielen Dank für Ihre Antworten. Lg
Hallo, bei einer Mutter-Kind-Kur stehen immer Sie als Elternteil bei der Behandlung im Fokus. Die Kinder können immer nur eingeschränkt behandlungsbedürftig mitgenommen werden. Die Diagnose Nystagmus kann sicher in keiner MKK vorsorglich behandelt werden. Kinder werden oft wegen Atemwegserkrankungen, Hauterkrankungen, Erziehungsproblematiken in den Einrichtungen behandelt. Ich habe rausgelesen, dass Sie nun nach Widerspruch die Kostenzusage der Kk vorliegen haben. Wenn dem so ist, müssen Sie bitte eine Klinik suchen in der die Mitnahme Ihres Mannes als Begleitperson gestattet ist und Kinder U3 aufgenommen werden. Das ist jedoch nicht so einfach, da die Anzahl der Kliniken begrenzt sind. Leider kann ich Ihnen hierfür keinen Tipp geben und Sie müssen eigenständig recherchieren. Zudem muss Ihr Mann 3 Wochen Urlaub nehmen, um eine Lohnfortzahlung zu erhalten.
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