Lisa0711
Hallo. Ich hätte gerne gewusst ob man, wenn die Diagnose Migräne besteht, einen Anspruch darauf hat eine erneute Mutter Kind Kur vor Ablauf von 4 Jahren durchzuführen. Migräne ist ja eine chronische Erkrankung, deswegen frage ich.
Hallo, es ist zwar eine chronische Erkrankung aber vermutlich für die Krankenkasse nicht schwerwiegend genug. Sie können es lediglich versuchen, müssen aber mit einer Absage rechnen, da Sie (so vermute ich) bei Ihrer letzten Kur entsprechende Maßnahmen erlernt haben, mit einem Migräneanfall umzugehen.
Lisa0711
Die jetzige Kur die ich gemacht habe, war nicht wegen Migräne speziell. Es was Erschöpfungssyndrom und chronische Kopfschmerzen angegeben. Die Diagnose Migräne war nicht aufgeführt.
Die letzten 10 Beiträge
- Kur nach Hysterektomie
- Mutter Depression, Kleinkind schwerhörig, sprachentwicklungsverzögert
- Neue Diagnose dazu gekommen - wie verhalten?
- Kurantrag Fristen Krankenkasse
- Fragen zur kur
- Kind Kur
- Kur trotz Krankschreibung möglich?
- Organisation einer Kur
- Welche Kur ist möglich?
- Therapiekind fährt doch nicht mit - und jetzt?