Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Ursula Schmitz:

Kur nach Frühgeburt

Ursula Schmitz

 Ursula Schmitz
Kurberaterin beim Mutter Kind Hilfswerk e. V.

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Frage: Kur nach Frühgeburt

Sabine02

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Hallo, nachdem mein Sohn knapp 7 Wochen zu früh zur Welt kam, möchte ich mich gern um eine Mutter-Kind oder auch Mutter-Vater-Kind- Kur bemühen. Mein Sohn hat zum Glück keine krankhaften Diagnosen und ich auch nicht, dennoch war die Zeit in der Klinik sehr kräftezehrend. Gibt es hier eine Möglichkeit für eine Kur? Wenn ja, über welchen Arzt sollte ich dies beantragen? Vielen Dank


Ursula Schmitz

Ursula Schmitz

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Hallo, der Gesetzgeber hat keine Familienkuren im Sozialgesetzt verankert, sodass nur Sie als Mutter die Kur beantragen können. Dies erfolgt über Ihren Haus- oder Facharzt. Eine Kur anzutreten empfiehlt sich jedoch erst, wenn das Kind 1 Jahr alt und bereits in Fremdbetreuung eingewöhnt ist.


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