medimama
Guten Tag, Mein Mann wird demnächst nach langem KH-Aufenthalt eine AHB antreten. Ich würde nun gerne, da auch bei mir eine Kur-Indikation besteht, für den Sommer eine gemeinsame Vater-Mutter-Kind-Kur beantragen. Ist dies grundsätzlich überhaupt möglich? Was muss man da beachten? Oder muss man nach einer AHB eine bestimmte Zeit warten, bis man eine Kur antreten kann? Die AHB läuft ja über den die Rentenversicherung und die Kur über die Krankenversicherung. Mit freundlichen Grüßen S.M.
Annina Dessauer
Grundsätzlich ist mit der AHB primär zumindest der Reha-Aspekt abgedeckt. Ob die Kasse für beide gemeinsam eine Mutter-Vater-Kind Kur als Vorsorge genehmigt, kann ich leider aufgrund fehlender Informationen nicht sagen. Primär steht solch eine Maßnahme aber z.B. wenn nur ein Kind "vorhanden" ist der Person in der Haupterziehungsverantwortung zu. Eine Einzelfallentscheidung kann erbeten werden, wenn eine Zerrüttung der Familie droht, es besteht dann aber kein rechtlicher Anspruch. Am Besten kontaktieren Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe, die Ihnen bei der Antragstellung unter die Arme greift. Viele Grüße und alles Gute- Annina Dessauer
medimama
Ich habe jetzt ein bisschen gelesen und festgestellt, dass es solche gemeinsamen Kuren so gar nicht gibt. Da wir 2 Kinder haben, könnte man dann einzeln eine Mutter - bzw Vater - Kind kur beantragen? Mein Mann arbeitet voll und ich studiere in vollzeit. Gilt das dann als geteilte Erziehungsverantwortung?
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