Sehr geehrte Frau Schmitz, heute, 14.07., hat mich eine Email erreicht, dass ich meine Mutter-Kind-Kur auf Grund von erkranktem Personal statt am 25.07. eine Woche später antreten soll. Weitere Verschiebungen könnten nicht ausgeschlossen werden. Schon eine Woche Verschiebung bedeutet erheblichen Aufwand (würde ich mich aber drauf einlassen), da ich dann ja die geplante erste Woche keinen Sonderurlaub habe und meinen 7-Jährigen irgendwie spontan unterbringen muss (Sommerferien). Außerdem habe mir die Ferien vorher extra ausgesucht, damit mein Sohn keine Schule verpasst. Im September folgen dann am Wochenende wichtige private Termine. Gilt die Kur als "nicht angetreten", wenn ich mich auf eine so kurzfristige Verschiebung von mehr als einer Woche nicht einlasse? Natürlich werde ich gleich Montag nachfragen, bitte aber trotzdem um eine rechtliche Bewertung Ihrerseits. Vielen Dank
von missm am 14.07.2023, 17:10