Sep2012
Hallo Frau Dessauer, vielleicht können Sie mir helfen: Ich habe eine Mutter-Kind-Kur genehmigt bekommen, meine Tochter ist KiGa-Kind und mein Sohn geht in die zweite Klasse- sie sind beide Begleitkinder, Jetzt habe ich davon schon einmal der Klassenlehrerin meines Sohnes erzählt und sie gab mir den Freistellungsantrag mit, mit dem Hinweis, dass die Schulleitung nur dann freistellt, wenn mein Sohn ebenfalls kurbedürftig sei. Kann uns die Schulleitung nun die Kur verwehren? Wir wohnen übrigens in Sachsen-Anhalt, falls das weiterhilft. VG Sep2012
Annina Dessauer
Das wäre das allererste Mal dass ich so was höre! Ich würde mit der Schulleitung reden und fragen - insofern verweigert würde - was das soll! Gehen Sie in eine Klinik mit Klinikschule & Hausaufgabenbetreuung? Ich selbst bin im Oktober letzten Jahres mit meinen Kindern (Klasse 7 und 9) 1 1/2 Wochen außerhalb der Ferien gefahren und das wurde nicht angezweifelt!
Die letzten 10 Beiträge
- Kur nach Hysterektomie
- Mutter Depression, Kleinkind schwerhörig, sprachentwicklungsverzögert
- Neue Diagnose dazu gekommen - wie verhalten?
- Kurantrag Fristen Krankenkasse
- Fragen zur kur
- Kind Kur
- Kur trotz Krankschreibung möglich?
- Organisation einer Kur
- Welche Kur ist möglich?
- Therapiekind fährt doch nicht mit - und jetzt?