Mika2008
Schönen guten Morgen, ich würde gerne wissen, ob man ein Recht auf eine Kur hat, wenn es Gründe dafür gibt ? Ich selbst bin Krank (mehrere Erkrankungen) und habe nun auch immer mehr das Problem, dass ich vom Stress immer kränker werde. Mein Sohn (knapp 5J.) war ein Frühchen und seit er geboren ist, hatte ich keine Zeit mehr für mich. Er wird momentan betreut und untersucht, da stark der Verdacht auf das Asperger Syndrom hinzeigt. Wie gesagt, ich werde momentan von Terminen, Therapien und auch meinen ganzen Terminen zerfressen und merke wie mich das immer und immer mehr auslaugt. Ich kann kaum schlafen (auch heute Nacht wieder kein Auge zu gemacht) und bin nur noch kaputt, übermüdet, gereizt.... Ich kann nicht richtig essen.... Es ist nicht schön. Meine Mutter hat mir jetzt geraten eine Kur mit meinem Sohn zu machen. Damit ihm und mir geholfen wird. Meine Ärztin sagt, das wäre gar keine so schlechte Idee. Ich bezweifel nur, dass man uns das genehmigt. Wie sehen Sie das ? Kann ich in so einem Fall eine Kur beantragen ?
Annina Dessauer
Hallo, ich kann mir vorstellen dass das zur Zeit nicht schön ist. Alle Eltern die in einer Erziehungsverantwortung stehen und zudem belastenden Kontextfaktoren ausgesetzt sind, können eine Kur beantragen. Natürlich kann es passieren, dass die Krankenkasse die Kur trotz kurbedürftigkeit (rechtswidrig) ablehnt, aber dagegen kann man Widerspruch einlegen. Bei der Attestierung würde ich darauf achten, dass alle "Frühchen-Aspekte" mitaufgenommen werden. Zwar die die Mutter im Vorderund der Kurmaßnahme und für die Krankenkasse ist es in erster Linie nicht primär wichtig einzustufen ob ein Kind als Begleitkind oder Patient mitfährt, wenn die Belastungssituation aber durch eine Kausalität z.B. mit der Geburt oder der Besonderheit des Kindes einhergeht, würde ich diese Tatsache unbedingt herausstellen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie bald eien Auszeit erhalten und wieder Zeit für sich finden. Viele Grüße Annina Dessauer
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