Karl07
Hallo! Ich war 11/2009 und 07/2014 zur MKK . Den Antrag (MKK 07/2014) hatte ich bereits 01/2014 gestellt. Rein zeitlich könnte ich ja 2018 wieder einen Antrag stellen. Jetzt stellt sich die Frage WANN? 01/2018 oder 07/2018? Problem ist das Kind 08/2018 12 Jahre alt wird. Bei der MKK 2014 hatte ich mir in Woche 2 meine Zehe so blöd lädiert das ich in Woche 3 kaum was mit machen konnte. Deswegen hat der Arzt dort eine vorzeitige Antragsstellung empfohlen (weiß das dies nicht viel bedeutet). Bis 2018 ist noch etwas Zeit aber für den letzten Antrag hab ich fast 6 Monate benötigt (Ärzte haben ewig gebraucht). Wie gehe ich am Besten vor? Beide MKK wurden innerhalb von 1 Woche genehmigt aber bis zum Kurantritt verging jedesmal 6 Monate. Vielen Dank! Ina
Annina Dessauer
Lassen Sie die Antragstellung doch eine für Sie kostenfreie Beratungsstelle übernehmen. Diese können mit Ihrer Vollmacht den letzten Entlassungsbericht anfordern und sich bei Bedarf auch mit Ihren Attesten zum Neuantrag in Verbindung setzen. Grundsätzlich steht bei jeder Kurentlassung auf dem Bericht, dass eine vorfristige Kurmaßnahme sinnvoll ist, da die Kurhäuser ja belegt werden möchten. Allerdings kommt es bei Ihnen darauf an, in wie weit mediznisch begründet Anwendungen ausgefallen sind. Grundsätzlich genehmigt die Kasse bis maximal 9 Monate, es gibt hier keine Fristen, wie lange es genehmigt wird. Nach all dem was Sie schildern, fände ich eine Beratungsstelle für Sie sehr hilfreich. Freundliche Grüße Annina Dessauer
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