Erbele
Guten Tag Frau Schmitz, ich brauche ihre Hilfe. Ich habe auf anraten meiner Hausärztin eine Mutter Kind Kur beantragt aufgrund Erschöpfung, Schlafstörungen und daraus resultierende psychosomatische Körpersymptome. Ich habe zuerst ein, von der Hausärztin ausgefülltes Formular an die Krankenkasse abgeben müssen. Die Krankenkasse hat daraufhin Unterlagen zugeschickt mit der Bitte zum ausfüllen und weiterleiten an die Hausärztin. Diese soll es an die deutsche Rentenversicherung weitergegeben. Nun bekomme ich heute Post von der Deutschen Rentenversicherung, dass mein Antrag zur Rehabilitation genehmigt wurde und ich fünf Wochen in eine Klinik soll. Von Mutter Kind Kur ist nicht die Rede. Ich kann unmöglich fünf Wochen ohne Kind in eine Klinik und Frage mich jetzt wo der Fehler liegt. Falsches Formular??? Falscher Antrag? Oder wird das von der Krankenkasse bestimmt? Meine Hausärztin ist bis Mitte September im Urlaub. Haben sie eine Idee? Zumal ich auf keinen Fall so ein schlimmer Fall bin, der für fünf Wochen in eine Klinik müsste. Vielen Dank im Voraus
Hallo Erbele, in Ihrem Fall wurde eine Rehabilitation genehmigt, keine Mutter-Kind-Kur. Diese müssen Sie natürlich nicht antreten, wenn Sie das nicht wollen. Ich denke es wurde der falsche Antrag gestellt. Bei Beratung und Hilfe bei der Beantragung einer Mutter-Kind-Kur können Sie sich gerne an das Mutter-Kind-Hilfswerk unter der kostenfreien Nummer 0800 2255100 wenden.
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