LisasTim
Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Altersgrenze bei Kindern die zur Kur begleiten. Ich habe zwei Kinder und möchte diese gerne mitnehmen. Die eine ist 10 Jahre und die andere 13 Jahre. Ich bin alleinerziehend und möchte meine Kinder nicht zu meinen Exmann geben. Was für ein Grund muss ich angeben, damit ich beide Kinder mit zur Kur nehmen darf? Oder meinen Sie das es mit 13 Jahren aussichtslos ist? Danke für die Hilfe Rebecca
Guten Tag Rebecca, der Gesetzgeber gibt vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Kinder bis zum 12. Geburtstag übernehmen müssen. Darüber hinaus werden in besonderen Situationen (Trauerfall, Trennung der Eltern) Ausnahmen bis zum 14. Geburtstag gemacht, behinderte Kinder unterliegen dieser Altersgrenze nicht. Auch müssen Sie bedenken, dass einige Kliniken beim Alter der Kinder mittlerweile sehr streng geworden sind, da sich die Betreuung der Jugendlichen als recht schwierig erweist. Die Kinderbetreuung ist ausgelegt auf Kinder bis 12 Jahren, womit sich 13-jährige nur noch selten identifizieren können. Dadurch überwiegt hie die Langeweile für die Kinder und sie möchten dann auch nicht mehr in die Betreuung gehen. Hier haben die Kliniken in den letzten Jahren viele schlechte Erfahrungen gesammelt und viele lehnen deshalb die Aufnahme ab.
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