Karl07
Hallo Fr. Dessauer! Ich war im November 2010 mit meinem Sohn zur MUKI-Kur. Diese 3 Wochen haben meinem Sohn und mir extrem gut getahn. Deswegen denke ich schon mal über eine neue Kur nach. "Träumen ist ja nicht verboten." Soweit wie ich weiß könnte ich jetzt ab November 2014 wieder einen Antrag stellen. Im September 2014 kommt Kind aber in die Schule. Würde es Sinn machen in Anbetracht des Schulbeginns schon früher einen Antrag zu stellen. Es gibt ja auch extreme Wartezeiten. Musste schon 2010 ein halbes Jahr nach Genehimgung auf den Kurbeginn warten. Es würde also bedeuten ich müsste den Antrag Anfang nächsten Jahres stellen. Macht dies Ihrer Erfahrung nach Sinn oder sollte ich WARTEN und dann eben erst für 2015 den Antrag stellen. Gründe für eine Kur gibt es - genügend! Vielen Dank! Ina Bei den langen Bearbeitungs- und Wartezeiten bedeutet es ja wenn man 4 Jahre nach Kurbeginn wieder einen Antrag stellen darf, das man höchstens aller 5 Jahre fahren kann.
Annina Dessauer
Ab und an kann man auch je nach Indikation einen vorfristigen Antrag nach 2 Jahren stellen. Dazu geht man aber davon aus, dass die Indikationen z.B. andere sein müssen, als bei der vorherigen Kurmaßnahme. Ich würde es einfach versuchen. Aufgrund der neuen Gesetzeslage müssen die Krankenkasse binnen einer Frist von 3 Wochen entscheiden. Hat man dann nichts gehört und mahnt den Antrag an und hat nach 5 Wochen immer noch keinen abschließenden Bescheid erhalten, gilt die Maßnahme als bewilligt. Einen Versuch wert wäre es bei vielen Kurgründen in jedem Fall! Viele Grüße Annina Dessauer
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