Guten Tag, Ich befinde mich gerade in Kur mit meiner Tochter (2).Wir sind hier seit fast 2 Wochen. Die angebotenen Therapien tun mir gut und ich fühle mich wohl. Meine Tochter jedoch nicht. Obwohl Sie zuhause fremdbetreut ist, fängt sie hier schon an zu jammern wenn ich nur das Wort Betreuung in den Mund nehme und wenn wir hingehen weint sie fast den ganzen Weg. Richtig schlimm wird es, wenn ich Anstalten mache, den Raum zu verlassen. Die Erzieherin meint zwar, dass sie sich relativ schnell beruhigt vormittags, sie weigert sich jedoch auch dort zu essen, sodass sie mir täglich zur Eisenstein gebracht wird. Mir wurde nun auch aks Herz gelegt sie, wenn möglich, mittags bei mir zu lassen, da sie sich kaum beruhigen lässt. Sie schläft äußerst schlecht, wacht immer wieder auf. Vor ein paar Tagen wollte sie dann bei mir schlafen, was noch nie der Fall war. In der Regel besteht sie darauf in ihrem eigenen Bett zu schlafen. Letzten endes zeigt mir das alles, dass es ihr hier nicht gut geht und ich möchte Sie nicht weiter quälen. Gilt dies als legitimer Grund zum Abbruch? Ich weiß, dass die Klinik keinen Schadensersatz verlangen kann (BGH Urteil von 2020), aber kann es dazu kommen, dass uns die Krankenkasse die Übernahme der bereits entstandenen Kosten verweigert? Wir sind bereits fast 2 Wochen hier, die Hälfte der Zeit ist also um. Vielen Dank und viele Grüße
von Amy259 am 13.02.2023, 20:00