Frage im Expertenforum Medikamente in der Schwangerschaft an Dr. med. Wolfgang Paulus:

Weiterführung Hyposensibilisierung

Dr. med. Wolfgang Paulus

Dr. med. Wolfgang Paulus
Facharzt und Leiter der Beratungsstelle für Reproduktionstoxikologie an der Universitätsfrauenklinik Ulm

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Frage: Weiterführung Hyposensibilisierung

Fracat

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Hallo, ich habe letzes Jahr mit Oralair begonnen- jetzt steht (eigentlich schon ab Anfang Januar) die Fortführung im 2. Jahr an (man muss es wohl 3 Jahre nehmen). Ich habe die Packung bereits und würde wieder mit der Einleitungsbehandlung beginnen wollen aber befinde mich nun in der 5. SSW- gibt es eine Kontraindikation die Hyposensibilisierung fortzuführen? Ich habe die Gräsertablette im ersten Jahr gut vertragen- mal ein wenig Kribbeln, leicht geschwollene Lippe aber ich hatte auch viel weniger Heuschnupfenbeschwerden als sonst...würde also gerne weiter machen... Viele Dank für Ihren Rat! Ach so- nehme auch Nasonex während der Allergiezeit bzw. aktuell wegen Nasennebenhöhlenbeschwerden...


Dr. Wolfgang Paulus

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Die Fortsetzung einer Hyposensibilisierungstherapie ist in der Schwangerschaft grundsätzlich möglich. Um eine ausgeprägte allergische Reaktion zu vermeiden, sollte eine Dosissteigerung in der Schwangerschaft jedoch nur sehr vorsichtig erfolgen. Die systemische Verfügbarkeit von Mometason (z. B. Nasonex Nasenspray) in der Darreichungsform des wässrigen Nasensprays ist vernachlässigbar (< 0,1 %). Mometason ist trotz Verwendung einer empfindlichen Gehaltsbestimmung mit einer unteren Bestimmungsgrenze von 50 pg/ml im allgemeinen nicht im Plasma nachweisbar. Die Mometasonfuroat-Suspension wird nur sehr wenig aus dem Magen-Darm-Trakt resorbiert. Die geringe Menge, die verschluckt werden kann und resorbiert wird, unterliegt vor der Exkretion im Urin und in der Galle einem starken Abbau in der Leber. Eine Anwendung in der Schwangerschaft erscheint daher in üblichen Dosen unproblematisch.


Dr. Wolfgang Paulus

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Während einer Schwangerschaft wird eine spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung) i. A. nicht begonnen, doch darf eine bei Eintritt einer Schwangerschaft bereits laufende und gut vertragene Erhaltungstherapie durchaus fortgesetzt werden (Przybilla et al 2011).


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