Januar21
Sehr geehrter Herr Dr. Paulus, ich wende mich mit einer Frage bezüglich meiner Tätigkeit in der Apotheke an Sie. Ich bin derzeit in der 26. Schwangerschaftswoche und arbeite in einer Apotheke. Meine Tätigkeit besteht ausschließlich im Handverkauf; ich stelle selbst keine Rezepturen her. Leider befinden sich unser Drucker sowie einige andere Arbeitsmaterialien im Rezepturraum. Es ist mir deshalb bereits einige Male passiert – insbesondere vorgestern –, dass ich während der Herstellung einer Rezeptur kurz den Raum betreten musste, um etwas auszudrucken. Erst im Nachhinein wurde mir bewusst, dass es sich bei der hergestellten Rezeptur um Chloramphenicol handelte. Seitdem mache ich mir große Sorgen und fühle mich sehr unwohl bei dem Gedanken, meinem ungeborenen Kind geschadet haben zu können. Könnte ein so kurzer Aufenthalt im Rezepturraum während der Herstellung von Chloramphenicol für mein ungeborenes Kind nachteilig gewesen sein? Ich versuche mich damit zu beruhigen, dass ich die Rezeptur nicht selbst hergestellt habe und mich bereits im zweiten Trimester der Schwangerschaft befinde. Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung freuen und danke Ihnen herzlich für Ihre Hilfe. Viele Grüße Errechneter Entbindungstermin: 07-11-2026
Nach Einnahme von Chloramphenicol kurz vor der Geburt sollte das Neugeborene auf Kreislaufstabilität, Atmung, Temperatur und Blutbild überwacht werden. Dazu müssen jedoch erhebliche Wirkstoffkonzentration in der Blutbahn vorliegen. Bei einer versehentlichen Anwendung im ersten und zweiten Trimenon besteht kein erhöhtes Risiko für eine kindliche Schädigung. Vermutlich werden Sie das zubereitete Präparat ohnehin nicht in größeren Mengen eingenommen haben, weil es ja nicht zu Ihrer Behandlung gedacht war.