Frage im Expertenforum Medikamente in der Schwangerschaft an Dr. med. Wolfgang Paulus:

Rückruf Ballons Nitrosaminen

Frage: Rückruf Ballons Nitrosaminen

Katrin92

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Sehr geehrter Herr Dr. Paulus, vor gut einem Jahr habe ich eine Babyparty veranstaltet. Dafür hatte ich Ballons bestellt und gut 20 davon aufgeblasen. Zu dem Zeitpunkt war ich schwanger ca im 4. Monat. Mein Sohn ist inzwischen 9 Monate und gesund auf der Welt.  Leider habe ich heute eine Mail erhalten, in der ich darüber informiert wurde, dass diese Ballons Nitrosaminen enthalten und deswegen vom Markt genommen werden. Sie setzen wohl 0.94 mg/kg frei. Da Nitrosaminen ja stark krebserregend sind habe ich nun Angst, dass ich a) meinen damals noch ungeborenen Sohn damit belastet habe und ich b) selbst nun ein erhöhtes Krebsrisiko habe. Ich kann mit den Zahlen nichts anfangen und bitte sie inständig dies einmal für mich einzuordnen.    Vielen Dank für ihre Hilfe! 


Dr. Wolfgang Paulus

Dr. Wolfgang Paulus

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Es existieren nur Richtwerte, aber keine festen gesetzlichen Grenzwerte für Nitrosamine in Deutschland. Wegen der Annahme krebserregender Eigenschaften sollte die Belastung so gering wie möglich gehalten werden. Bei krebserzeugenden Stoffen gilt das ALARA (as low as reasonably achievable) - Prinzip: die Belastung ist so niedrig wie möglich zu halten, um das Risiko der Krebsentstehung zu minimieren. Daher wird zum einen auf die Reduktion der Nitrosierungsmittel und zum anderen auf die Minimierung nitrosierbarer Verbindungen in Lebensmitteln hingewirkt. Es gibt Grenzwerte für Nitrat im Trinkwasser und Lebensmitteln. Zur Beurteilung der Belastung von Malz- und Bierproben gibt es einen Technischen Richtwert für N-Nitrosodimethylamin in Höhe von 0,5 µg/kg für Bier und 2,5 µg/kg für Malz. Er wird als die technisch nicht vermeidbare Belastung angesehen. Ihre Luftballons würden eine Belastung von 940 µg/kg aufweisen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass Sie die Luftballons kiloweise über längere Zeit verzehrt haben. Das Aufblasen der dünnwandigen und leichten Luftballons ist ja nicht mit dem kiloweisen Verzehr belasteter Lebensmittel (z. B. gegrillte oder geräucherte Fleisch- und Wurstwaren) gleichzusetzen. Insofern haben Sie vermutlich in der Schwangerschaft durch Nahrungsmittel deutlich größere Mengen von Nitrosaminen aufgenommen als über die Luftballons (z. B. beim Grillen).


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