Frage: Rosiced 7,5 mg und KET Haarshampoo

Sehr geehrter Herr Dr. Paulus, ich (9.SSW) mache große Sorgen um mein Kind. In der 3. SSW (1 Woche nach Befruchtung/ SS noch nicht bekannt) habe ich ca. zweimal die Rosiced Creme benutzt. Davor waren es innerhalb von 6 Wochen ebenfalls 3-4 mal. Könnte ich meinem Kind hiermit geschadet haben? Schließlich soll man die Creme in den ersten 3 SSM nicht benutzen. b Bekanntgabe der SS habe ich die Creme nie wieder benutzt. Des Weiteren macht mir das KET Haarshampoo die größten Sorgen. Ich habe dieses zwischen der 5. und 8. SSW 2-3 mal wöchentlich benutzt, jedoch nie einwirken lassen, sondern direkt ausgespült. Nun habe ich m Internet ( auf der Verpackung stehen keine Hinweise zur SS nur zur Stillzeit) gelesen, dass der darin enthaltene Wirkstoff (2% Ketoconazol) fruchtschädigend wirken kann. Hätte nie daran gedacht, dass auch ein Shampoo, welches nicht rezeptpflichtig ist und ich seit ca. 3 Jahren hin und weider benutze, gefährlich werden könnte. Ich mache mir deswegen sehr große Sorgen und weiß nicht, was ich machen soll. Schließlich versucht man auf jede Kleinigkeit zu beachten und vergißt das Selbstverständliche, so dass der Schuß nach Hinten los geht. Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Gosia

Mitglied inaktiv - 15.04.2011, 18:31



Antwort auf: Rosiced 7,5 mg und KET Haarshampoo

In einigen bakteriellen Testsystemen verhielt sich Metronidazol mutagen. Zwar liegt kein Nachweis einer Entwicklungsstörung durch Metronidazol vor, jedoch wird nach wie vor häufig die Meinung vertreten, dass die Anwendung von Metronidazol im ersten Trimenon vermieden werden sollte. Eine retrospektive Kohortenstudie mit annähernd 1400 Schwangerschaften ergab keinen Anhalt für eine Fruchtschädigung beim Menschen (Piper et al 1993). Eine Auswertung von 266 oralen Therapien im ersten Trimenon (1980-1991) zeigte ebenfalls keine Häufung von Fehlbildungen (Czeizel & Rockenbauer 1998). Nach lokaler Anwendung von Metronidazol im Gesicht von 12 gesunden Probanden findet man nur 0,5 % der Serumkonzentration, die nach oraler Gabe nachweisbar ist. Durch pharmakokinetische Untersuchungen zur Aufnahme des Wirkstoffes über die Haut konnte auch nach mehrwöchiger Behandlung kein Ketoconazol im Blut nachgewiesen werden. In einer Kohortenstudie auf der Basis der British General Practice Research Database fand sich kein Anstieg der Fehlbildungsraten bei 492 Schwangerschaften nach Verschreibung topischer Azolantimykotika (Miconazol, Ketoconazol, Econazol) im ersten Schwangerschaftsdrittel (Jick 1999). Ein erhöhtes Risiko für kindliche Anomalien ist bei Ihnen nach der beschriebenen Anwendung nicht zu befürchten.

von Dr. Wolfgang Paulus am 25.04.2011



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