Frage im Expertenforum Medikamente in der Schwangerschaft an Dr. med. Wolfgang Paulus:

Medikamente und Tattoofarbe

Frage: Medikamente und Tattoofarbe

SandraXoxo

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Guten Tag, Mein Es wird zwischen 22. und 24.4. gewesen sein. Wegen der Weisheitszahnentfernung habe ich Antibiotikum und Schmerzmittel wie oben angegeben genommen. Am 29.4. habe ich ein kleines Tattoo bekommen 1,5x1,5cm am Unterschenkel mit neuer Farbe laut reach in gelb Datenblatt: https://5741960.app.netsuite.com/core/media/media.nl?id=1689309&c=5741960&h=6t8GTH5x4yb3M8vLmmKx1d2szGrpWh1VdNuSVuilksXlfBbR&_xt=.pdf und pink (dazu hab’s ich leider kein Datenblatt gefunden). Der SS-Test ist positiv. Meine Frage ist ob es zu Schädigungen des Embryos gekommen sein kann durch Antibiotikum, Ibru oder vor allem die Tattoofarbe. Vielen Dank! Freundliche Grüße


Dr. Wolfgang Paulus

Dr. Wolfgang Paulus

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Paracetamol gilt als Schmerzmittel der 1.Wahl in allen Phasen der Schwangerschaft (3-4 x 500 mg pro Tag). Allerdings sollte auch Paracetamol möglichst zeitlich begrenzt in der Schwangerschaft eingesetzt werden. Die Substanzklasse der nichtsteroidalen Antiphlogistika enthält zahlreiche Vertreter. Die älteren Substanzen ASS, Ibuprofen oder Diclofenac dürfen in den ersten zwei Schwangerschaftsdritteln ebenfalls eingesetzt werden. Im letzten Schwangerschaftsdrittel ist jedoch wegen eines möglichen vorzeitigen Verschlusses des Ductus arteriosus (kindliche Kreislaufverbindung vor Geburt) bei Dauertherapie mit all diesen Prostaglandinsynthesehemmern Vorsicht geboten. Im humantherapeutischen Einsatz gibt es nach langjährigen Erfahrungen keinen Beweis für eine Fruchtschädigung durch Clindamycin. Das Michigan Medicaid Program erfasste zwischen 1985 und 1992 647 Neugeborene nach Exposition mit Clindamycin im I.Trimenon. Darunter fanden sich 31 angeborene Anomalien (4,8%), was dem üblichen Basisrisiko entspricht (Briggs et al 1999). Eine Anwendung von Clindamycin ist in allen Phasen der Schwangerschaft bei Infektionen vertretbar. Für die Tattoo-Farbe gibt es keine systematischen Untersuchungen in der Schwangerschaft. Es ist jedoch nicht von hohen Konzentrationen in der Blutbahn auszugehen. Die Anwendung erfolgte ohnehin in einem sehr frühen Stadium der Schwangerschaft, in der noch die Alles-oder-Nichts-Regel gilt: Sofern die Exposition mit einer potentiell fruchtschädigenden Substanz im Zeitraum der Alles-oder-Nichts-Regel (innerhalb von zumindest 14 Tagen nach Empfängnis) erfolgt, wäre bei schädigenden Einwirkungen entweder ein Abort oder ein Neugeborenes ohne erhöhtes Fehlbildungsrisiko zu erwarten. Die anfangs pluripotenten Zellen können in dieser Zeit noch geschädigte Zellen ersetzen, so dass die weitere Entwicklung ungestört verläuft, sofern der toxische Schaden nicht so groß ist, dass die Frucht mit der nächsten Regelblutung abgeht.


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