Mitglied inaktiv
Guten Abend, da ich mit unserem alten ZA nicht zufrieden war, er war mir einfach zu oberflächlich und irgendwie ungenau.................haben wir den ZA gewechselt und heute war mein Sohn dann dort zur normalen Kontrolle. Bei meinem Sohn (8) wurden vor ca. 1-1,5 Jahren die bleibenden Backenzähne versiegelt (bei dem alten ZA) und heute meinte der neue ZA,dass man ja die Backenähne versiegeln lassen sollte - ich meinte dann dazu,dass das bei meinem Sohn aber schon gemacht wurde und er meinte dann nur,dass er das nicht sehen könnte und hat mir dringend geraten,das machen zu lassen !!! Kann das echt sein,dass die alte Versiegelung nicht mehr da ist oder wie kann ich das verstehen; denn ich bin mir absolut sicher,dass das damals gemacht wurde !??!?! Oder löst sich so eine Versiegelung wirklcih mit der Zeit auf,aber das hat man mir damals gar nicht gesagt -oder zumindest erinnere ich mich nicht mehr dran :-( Vielen Dank, LG
Hallo, Die Versiegelung ist eine bewährte Maßnahme zur Kariesreduktion. Was kann versiegelt werden? Alle kariesgefährdeten Fissuren und Grübchen, wie sie insbesondere bei Molaren und bei Prämolaren an der Oberfläche (=Okklusalrelief) vorhanden sind. Auch Einziehungen an oberen Schneidezähne sollten versiegelt werden. Auch bei Milchzähnen mit stark zerklüftetem Fissurenrelief sollte eine Versiegelung vorgenommen werden. Bei flachem Höckerrelief ohne kariesgefährdete Fissuren ist eine Versiegelung dagegen nicht angezeigt. Vorgehen Kariesanfällige Zähne sollten rechtzeitig versiegelt werden. Die Zähne müssen komplett durchgebrochen und die Schmelzreifungsphase abgeschlossen sein. Der Zahn muss ausreichend trockengelegt werden. Falls durchbrechende Zähne stark kariesgefährdete Fissuren aufweisen, sollte bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit einer korrekten Trockenlegung die Fissur durch Applikation von Fluoridlack geschützt werden. Eventuell kann auch eine geringgradige Erweiterung der Fissur notwendig sein. Dann wird je nach Ausdehnung der Karies eine Fissurenversiegelung oder eine kleine Füllung in Kombination mit der Versiegelung vorgenommen. Vor Versiegelung mit Kunststoffen wird der Zahn geätzt. Nach dem Auftragen und Aushärten des Versieglers muß die Okklusion überprüft werden. Zum Schluss wird der Zahn fluoridiert. Als Versiegelungsmaterialien werden heute Kunststoffe verwendet. Nachsorge Je nach Kariesrisiko ein- bis viermal zur Kontrolle pro Jahr zum Kinderzahnarzt. Bei Teilverlusten kann die Versiegelung ergänzt werden. Rechtzeitige Ergänzung verhindert die Entstehung von Karies. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
In der Regel kann man von einer 2-4 jährigen Haltbarkeit ausgehen. Versiegelungen können ohne weiteres wiederholt werden. Der limitierende Faktor sind sicherlich nicht mehr die Werkstoffeigenschaften, sondern vielmehr die Rahmenbedingungen, die bei der Fissurenversiegelung, also bei der Werkstoffverarbeitung, herrschen. Wenn bei einem kooperativen Kind, -unterstütz durch eine geeignete Assistenz-, die Rahmenbedingungen für eine werkstoffgerechte Verarbeitung stimmen, ist das Erkrankungsrisiko des so versiegelten Zahnes dauerhaft von den Kauflächen auf die Zahnzwischenräume bzw. die Zahnhälse verlagert!
Die Versiegelung ist eine bewährte Maßnahme zur Kariesreduktion. Was kann versiegelt werden? Alle kariesgefährdeten Fissuren und Grübchen, wie sie insbesondere bei Molaren und bei Prämolaren an der Oberfläche (=Okklusalrelief) vorhanden sind. Auch Einziehungen an oberen Schneidezähne sollten versiegelt werden. Auch bei Milchzähnen mit stark zerklüftetem Fissurenrelief sollte eine Versiegelung vorgenommen werden. Bei flachem Höckerrelief ohne kariesgefährdete Fissuren ist eine Versiegelung dagegen nicht angezeigt. Vorgehen Kariesanfällige Zähne sollten rechtzeitig versiegelt werden. Die Zähne müssen komplett durchgebrochen und die Schmelzreifungsphase abgeschlossen sein. Der Zahn muss ausreichend trockengelegt werden. Falls durchbrechende Zähne stark kariesgefährdete Fissuren aufweisen, sollte bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit einer korrekten Trockenlegung die Fissur durch Applikation von Fluoridlack geschützt werden. Eventuell kann auch eine geringgradige Erweiterung der Fissur notwendig sein. Dann wird je nach Ausdehnung der Karies eine Fissurenversiegelung oder eine kleine Füllung in Kombination mit der Versiegelung vorgenommen. Vor Versiegelung mit Kunststoffen wird der Zahn geätzt. Nach dem Auftragen und Aushärten des Versieglers muß die Okklusion überprüft werden. Zum Schluss wird der Zahn fluoridiert. Als Versiegelungsmaterialien werden heute Kunststoffe verwendet. Nachsorge Je nach Kariesrisiko ein- bis viermal zur Kontrolle pro Jahr zum Kinderzahnarzt. Bei Teilverlusten kann die Versiegelung ergänzt werden. Rechtzeitige Ergänzung verhindert die Entstehung von Karies.
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