Frage im Expertenforum Kinderzahngesundheit an Dr. med. dent. Jacqueline Esch:

Nachtrag

Frage: Nachtrag

Elli200707

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Vielen dank für ihre Antwort. Eine Frage hätte ich noch. Sie meinen es kann im mundraum nicht nachgewiesen werden. Aber es könnte doch ins Blut gehen wenn es in den offenen Zahn gemacht wird? Würden sie es einer schwangeren einsetzen ohne schlechtes Gewissen? LG


Dr. Jacqueline Esch

Dr. Jacqueline Esch

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Hallo, es gibt eine neue Verordnung, die die Anwendung von Amalgam untersagt. Kunststoff wird als Alternative aufgeführt. “Ab dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.“ Natürlich muss man jeden Fall einzeln betrachten. Alles Gute und viele Grüße


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