Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage zur ärztlichen Schweigepflicht. Wir wollen die Kinderwunsch-Behandlung parallel zu einem Adoptionsverfahren laufen lassen. Bei unserem Jugendamt haben wir angegeben, dass die Kinderwunschbehandlung bereits abgeschlossen ist, denn die Jugendämter sehen es ja alles andere als gerne, wenn dem nicht so ist. Wir haben hier wirklich nicht gerne falsche Angaben gemacht, hatten aber Angst, dass wir, wenn wir die Behandlung abgeschlossen haben und es nicht geklappt haben sollte, für eine Adoption zu alt sind. Wir sind ja jetzt schon an der Grenze. Meine Frage hierzu nun: Wir wurden seitens des Jugendamtes gefragt, in welcher Praxis wir in Behandlung "waren" und haben diese auch angegeben. Ist es üblich, dass das Jugendamt in den jeweiligen Kinderwunsch-Praxen nachfragt, ob das betreffende Paar die Behandlung auch wirklich abgeschlossen hat? Ist die Praxis dann berechtigt, Auskunft zu geben, oder fällt das unter die ärztliche Schweigepflicht? Viele Grüsse Loulou
Hallo Lou-Lou, was Ihr Jugendamt alles unternimmt, kann ich nicht beurteilen. Sie sollten aber umgehend mit Ihrem Zentrum absprechen, was dieses bei einer evtl. Nachfrage an Informationen weiter geben soll. Viel Erfolg für beides Ihr KB