Blabliblu2020
Sehr geehrter Herr Prof Weiss, Ich möchte sie fragen, wie sie die Rechtslage bezüglich einer Kinderwunschbehandlung bei Solomüttern mit Samenspende sehen. Ich höre dazu unterschiedliches. Ich glaube verstanden zu haben, dass die Ärztekammern in den Bundesländern unterschiedliche Empfehlungen dazu aussprechen und dass es aber deutschlandweit nicht verboten ist. Aber was heißt das? Wie bindend sind diese Empfehlungen und würde ein Arzt sich da strafbar machen oder irgendwelche Probleme bekommen? Und wie komme ich da an bessere/mehr Informationen? Vielen Dank
Guten Tag, in Berflin ist das beispielsweise ohne Probleme möglich. Viele Grüße
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