Bubu88
Sehr geehrte Fr. Dr. med R. Popovici, ich bin im Moment 24 Jahre alt und seit über 2 Jahren verheiratet. Somit besteht ein großer Kinderwunsch. Ich bin mir nur leider etwas unsicher, da ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe, und zwar bis zum 28.02.2014. D.h. dann bin ich seit einem Jahr in diesem Unternehmen beschäftigt und man weiß natürlich jetzt noch nicht, ob ich verlängert werde oder nicht. Meine Frage ist: Wenn ich das zufällig so planen kann, dass ich Mitte Juli schwanger werde (vorher geht es leider nicht, da ich Anfang Juli auf die Malediven fliege und es gefährlich für das Baby sein könnte in der Entwicklung) und mein Vertrag läuft Ende Februar aus, bin ich bis zur Entbindung leider arbeitslos. 6 Wochen vor der Entbindung soll/darf man nicht arbeiten. Bekomme ich dann von meiner Krankenkasse trotzdem das Mutterschaftsgeld bezahlt oder eher von der Agentur für Arbeit? Ich hoffe, ich bin richtig bei Ihnen... Besten Dank im Voraus. Liebe Grüße Burcu
Mini1985
Solltest du Anspruch auf ALG-I haben und dieses dann zur Beginn der Schutzfrist beziehen, bekommst du von deiner KK Mutterschaftsgeld in Höhe ALG-I. Solltest du jedoch ALG-II (Hartz IV) beziehen, dann hast du keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld! Grüße Mini