Sabine02
Hallo, vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Forum. Laut meiner FÄ kann das Alter des Embryos und somit auch der Tag der Befruchtung durch die frühen Ultrschalle sehr genau eingegrenzt werden. Tatsächlich lese ich dazu viele verschiedene Meinungen- von auf 4 Wochen genau bis zu taggenau (taggenau sagt meine Gynäkologin- sie ist sehr erfahren, gewissenhaft und technisch super ausgestattet- es gab mehrere Untersuchungen, bei der ersten war nur eine aufgebaute Schleimhaut, dann (1 Woche später FH und Dottersack und wurde eine Woche später Embryo 3,5 mm und Herzschlag, danach lies die SSL rechnerisch g immer auf eine Befruchtung um die selben 2-3 Tage schließen ). Der Eisprung und die Befruchtung wäre demnach am ZT 26/27 gewesen. Es geht mir nicht um die Vaterschaft aber darum, dass die Schwangerschaft sehr überraschend und bei unbekannter Zykluslänge entstanden ist (nach Absetzen der hormonellen Verhütung). Allerdings habe ich in den maximal ersten 14 Tagen (ZT 13- 25) noch Alkohol getrunken (wenn man von einem 28 Tage Zyklus ausgeht und das macht mir nach wie vor sehr große Angst, auch wenn es nach meiner Gyn irrelevant ist, weil die Schwangerschaft erst danach eingetreten ist. Können Sie mich beruhigen und meine Gynäkologin zustimmen? Ab wann (nach Befruchtung) hat Alkohol Einfluss auf die sich entwickelnden Zellen? Kann man so frühe Schädigungen durch Untersuchungen ausschließen? Auch hierzu findet man unterschiedliche Aussagen. Ich danke Ihnen und wünsche frohe Feiertage!!!
Vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung und Ihre Fragen. Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen machen, und möchte Ihnen bestmöglich weiterhelfen. 1. Zur Berechnung des Befruchtungszeitpunkts Ihre Gynäkologin hat den Befruchtungszeitpunkt anhand der Ultraschallmessungen und der Entwicklungsstadien des Embryos sehr sorgfältig eingeschätzt. Moderne Ultraschallgeräte und die Erfahrung der Ärzt:innen ermöglichen tatsächlich eine recht präzise Bestimmung des Schwangerschaftsalters, insbesondere wenn mehrere frühe Messungen vorliegen, wie bei Ihnen. Die Abweichung liegt meist im Bereich von 1–3 Tagen, was Ihre Gynäkologin durch die wiederholten Untersuchungen sehr gut eingegrenzt hat. Es ist daher plausibel, dass die Befruchtung um ZT 26/27 stattgefunden hat und nicht früher. 2. Der Einfluss von Alkohol in den ersten Tagen nach der Befruchtung Die Phase zwischen Befruchtung und Einnistung (ca. 5–7 Tage nach dem Eisprung) wird als „Alles-oder-nichts-Phase“ bezeichnet. In dieser Zeit können schädliche Einflüsse wie Alkohol oder Medikamente entweder keine bleibenden Schäden verursachen oder aber zum natürlichen Abgang der Zellen führen, bevor die Schwangerschaft weiter fortschreitet. Diese Phase ist durch die sogenannte Totipotenz der Zellen gekennzeichnet: Beschädigte Zellen können durch andere Zellen ersetzt werden, und die Entwicklung verläuft ungestört weiter. 3. Ab wann hat Alkohol Einfluss? Nach der Einnistung beginnt die Plazenta zu arbeiten, und der Embryo wird direkt über die mütterliche Blutbahn versorgt. In dieser Phase (ca. ab 4.–5. Schwangerschaftswoche nach Befruchtung, also 6.–7. Schwangerschaftswoche nach Ihrer letzten Periode) können schädliche Substanzen wie Alkohol Einfluss auf die Entwicklung nehmen. Vor der Einnistung gibt es keine direkte Verbindung zwischen Ihrem Blutkreislauf und den Zellen des Embryos. 4. Sind frühe Schäden durch Untersuchungen ausschließbar? In den frühen Stadien der Schwangerschaft ist es tatsächlich schwierig, eventuelle Schäden sicher auszuschließen, da sie in der Regel erst im Verlauf der Entwicklung auffallen würden. Allerdings gibt es keine Hinweise, dass gelegentlicher moderater Alkoholkonsum vor der Einnistung problematisch ist. Viele Frauen wissen in den ersten Wochen nicht, dass sie schwanger sind, und ähnliche Situationen treten häufig auf, ohne dass daraus zwangsläufig negative Folgen entstehen. Die regelmäßige Kontrolle durch Ihre Gynäkologin und die bisher normale Entwicklung sprechen dafür, dass Ihre Schwangerschaft unproblematisch verläuft. 5. Fazit: Können Sie sich beruhigen? Ja, Sie können sich beruhigen. Ihre Gynäkologin hat die Situation gut eingeschätzt, und alle bisher beobachteten Entwicklungen des Embryos sind normal. Der Alkoholgenuss in den ersten 14 Tagen nach der letzten Periode dürfte keinen Einfluss auf die Schwangerschaft gehabt haben, insbesondere, da die Befruchtung nach Ihrer Schilderung erst später (ZT 26/27) stattfand. Ich wünsche Ihnen weiterhin eine komplikationslose Schwangerschaft und frohe Feiertage!
Sabine02
Herzlich Dank für die ausführliche und zudem noch beruhigende Antwort! Eine Nachfrage habe ich allerdings noch, den Alkohol habe ich leider nicht in den ersten 14 Tagen nach der Periode getrunken sondern ca. bis zum Zyklustag 25. Sollte die Schwangerschaft doch älter sein, wären dies maximal die ersten 14 Tage nach der Befruchtung gewesen (vorher fand kein Geschlechtsverkehr statt. Laut Ihrer Ausführungen wäre aber auch dies unbedenklich, ist dies korrekt? Vielen herzlichen Dank und ein frohes 2025
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre freundlichen Wünsche! Ich freue mich, dass meine Antwort beruhigend war. Zu Ihrer Nachfrage: Ja, auch in den ersten 14 Tagen nach der Befruchtung (bis zur Einnistung) besteht in der Regel keine Gefahr durch moderaten Alkoholkonsum. In dieser Phase gilt das sogenannte "Alles-oder-nichts-Prinzip". Das bedeutet, dass mögliche Schäden entweder so gravierend wären, dass die Schwangerschaft nicht weitergeführt wird, oder die Zellen sich noch so flexibel teilen, dass keine langfristigen Schäden entstehen. Da in Ihrem Fall kein Geschlechtsverkehr vor Zyklustag 25 stattgefunden hat und die Schwangerschaft somit maximal 14 Tage nach der Befruchtung alt sein könnte, sehe ich ebenfalls keinen Grund zur Sorge. Trotzdem ist es natürlich immer gut, in einer Schwangerschaft Alkohol zu vermeiden, sobald die Möglichkeit besteht, dass eine Befruchtung stattgefunden hat. Ich wünsche Ihnen ebenfalls ein frohes und gesundes 2025 – und alles Gute für Ihren Kinderwunsch! 😊
Sabine02
Hallo, danke für die Antwort. Es liegt allerdings ein Missverständnis vor. Geschlechtsverkehr fand an Zyklustag 13, 21, 26 statt. Alkohol wurde an ZT 14, 21,22,23 und 26 getrunken. (Also maximal 14 Tage nach der Befruchtung!- laut Berechnung nach SSL nur am Tag der Befruchtung). Kann man zumindest den GV am ZT 14 für irrelevant was die Schwangerschaft angeht ansehen? Laut ihrer Antwort dürfte aber auch so kein Problem bestehen, wenn sie Schwangerschaft beim ersten GV entstanden wäre, sehe ich das richtig? Danke für eine erneute Rückmeldung!
Guten Abend, vermutlich gib es keinen negativen Einfluss auf die Schwangerschaft! Sie sehen das richtig.
Sabine02
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und vielen Dank, dass sie sich wiederholt meiner Fragen annehmen. Sehen Sie den ersten GV auch als irrelevant für die Befruchtung an (nach Angaben der Ultraschalle und SSL- Messungen)? Kann man den 2. GV tatsächlich auch als irrelevant ansehen? Die Gynäkologin ist sich sehr sicher- ich frage mich einfach ob es wirklich möglich ist den Befruchtungszeitraum so genau einzugrenzen. Gleichzeitig wäre es großartig, weil sehr beruhigend!
Da stimme ich Ihrer Gynäkologin voll zu. Also seien Sie bitte ganz entspannt!
Sabine02
Ich danke Ihnen. Zur Absicherung habe ich nochmal folgende Infos. Der erste SST war leicht positiv an rechnerisch 5.2 korrigiert 3.4, an 4.9 bzw. 3.1 und war nachmittags ein Test negativ rechnerisch (nach ersten Tag der letzten Periode, bei Annahme eines 28 Tage Zykluses) war der erste US bei SSW 5.5 korrigiert bei SSW 4.0 (aufgebaute Schleimhaut) eine Woche später eine Fruchthöhle mit Dottersack wieder eine Woche später Herzschlag und 3,5mm Embryo. die weiteren Messungen in den Folgewochen schwankten immer um 1-3 Tage (nach SSL) Dies würde bedeuten, dass der Eisprung ziemlich spät ZT 26/27 gewesen wäre. Ist dies realistisch? Alkohol wurde leider an ZT 13 bei rechnerisch SSW 1.9 und korrigiert SSW 0.1, ZT 19 -21 rechnerisch SSW 2.4 - 2.7 und korrigiert SSW 1.0 -1.2 sowie ZT 27 rechnerisch 3.3 korrigiert 2.0 - das war das letzte Mal Ich danke Ihnen vielmals für die wiederholte Einschätzung Ein gutes 2025
Also bitte ganz entspannt sein. Und kommen Sie gut in's neue Jahr!