Sackoka
Sehr geehrte Frau Dr. Eibner! Ich war in KWKlinik Ulm bei Ihnen behandelt. Ich hatte 2 Thrombose (2006/2010), 1mal Lungenembolie, 3 Fehlgeburten. Sie haben mir damals gesagt, wenn ich Schwanger werde, ich darf nicht mehr arbeiten, also ich werde von Ihnen ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich bin jetzt spontan schwanger geworden (SSW 15) und Meine Frauenärtzin will, dass ich weiter arbeite. Ausser meine Vorgeschichte muss ich noch immer ständig Übergeben, ich habe vor 2 Wochen geblutet, ich kann nicht spazieren, weil mein Bauch/Gebärmutter wehtut. Ich kann kaum essen, und was ich esse, bleibt nicht drinnen. Ich arbeite als Kindermädchen und Haushalthilfe, also ich muss ein Haus komplett putzen. Die Kinder sind oft krank, und ich habe Angst von Krankheiten und das ich mein Kind wieder verliere. Ein Beschäftigungsverbot wäre in meinem Fall nötig oder möglich oder könnten Sie mir weiterhelfen? Mit freundlichen Grüssen
Sie können auch noch einmal zu mir kommen, falls Sie das möchten. Wichtig sind die Heparinspritzen und eine Betreuung der Blutgerinnung durch einen Spezialisten. Kompressionsstrümpfe sollten Sie auch tragen.
mellomania
bist du selbständig? oder angestellt? über eine agentur? diese infos sind wichtig, da ein bv nicht in frage kommt wenn du selbständig bist. es gibt in diesem fall auch keinen lohersatz
3wildehühner
Da deine Probleme auch ohne Arbeit vorhanden sind, ist kein BV angebracht, sondern eine AU.
Muschelnudel
Notfalls solltest du dir einen anderen Frauenarzt suchen, das ist wirklich unverantwortlich dass man dich weiterarbeiten lassen möchte. Ich hab auch als Nanny und Haushaltshilfe gearbeitet und nach meiner Icsi sofort die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen. Auch wegen Blutungen und
Komplikationen. Mit deiner Vorgeschichte sollte ein Arzt sowas erkennen.
Für dich ist Schonung und Schwangerschaft genießen angesagt
mellomania
ja, eben! arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. aber kein BV!! das hat mit dem artz doch nix zu tun, das sind arbeitsplatzrelevante angelegenheiten die dem AG unterliegen. und wenn sie selbständig ist gibt es keinen AG und somit kein BV. auch ein BV von einem arzt, was ja nicht rechtens wäre, gilt bei einer selbständigkeit nicht. wem will sie es denn vorlegen? von wem will sie ersatzleisteungen bekommen?