HooooS
Hallo. Ich bin im september das 3. Jahr in meiner einrichtung. Alter meiner klienten ab geburt bis 6 jahre. Wenn ich schwanger bin, bekomme ich sofortiges beschaftigungsverbot. Ich weiß, dass ich mein Grundgehalt bekomme. Jetzt würde ich september 2016 in die nächste gehaltsstufe steigern (erzieherin und werde nach AVR bezahlt) sage ich vor september, dass ich schwanger bin, ruht dann die steigerung? Oder erst ab der Elternzeit? Bekomme ich während des beschaftigungsverbot die Gehaltserhöhung? Vielen dank
Das kann ich Ihnen nicht beantworten - grundsätzlich gilt ja die Regelung, dass aufgrund einer Schwangerschaft keine Nachteile entstehen dürfen. Weiteres ggfs. über Betriebsrat oder Nachlesen im Tarifrecht klären.
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