Frage im Expertenforum Kinderwunsch an Dr. med. Friedrich Gagsteiger:

Behandlungsbeginn

Frage: Behandlungsbeginn

Pureheart

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Sehr geehrter Herr Dr. Gagsteiger, vielen Dank für Ihre Antwort. http://www.rund-ums-baby.de/kinderwunsch_expertenforum/beitrag.htm?id=94198 Anbetracht der Tatsache, daß der Eisprung erst an ZT 18 statt zw. ZT 12 und 15 stattfindet, und die zweite ZH unter 12 Tagen liegt - halten Sie dies nicht für abklärungsbedürftig? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dürfte ich auf eigene Kosten die Situation abklären lassen. Sollte dann aber festgestellt werden, dass eine Eizellreifungsstörung vorliegt oder der Hormonnwert in der zweiten ZH tatsächlich zu niedrig ist: wäre die Behandlung dann ebenfalls bis zum Ablauf der ersten Jahres selbst zu bezahlen, oder wird dies dann von den Krankenkassen übernommen? Nach meinem Wissen pendlen sich manche Hormone tatsächlich (nach Schwangerschaft und Stillzeit) wieder ein, gleichzeitig gibt es doch auch manche Hormone, die grundsätzlich für eine Kinderwunsch eingestellt werden müssen. Oder liege ich da falsch? Vielen Dank, Pureheart


Dr. Friedrich Gagsteiger

Dr. Friedrich Gagsteiger

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Hallo Pureheart, sobald ein Arzt eine "Erkrankung" feststellt, besteht in der Regel Anspruch auf Behandlung durch unser Sozialsystem. Versuchen Sie auch Ihre eigene Situation zu entspannen und Stress zu vermeiden. Der Volksmund sagt: "Geh' doch in den Urlaub, dann klappt es von ganz alleine." Gerade eine Eizellreifungsstörung kann durch Stress, Sorgen und Hektik negativ beeinflusst werden. Viel Glück!


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