Frage im Expertenforum Kinderwunsch an Dr. med. Klaus Bühler:

Beginn der Stimmulation bei Long-Protokoll

Frage: Beginn der Stimmulation bei Long-Protokoll

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Hallo Dr. Bühler, wir sind ges. versicherte ICSI Patienten und möchten eigentlich Anfang nächsten Jahres unsere 2. ICSI starten. Nach Rücksprache mit meiner KK wurde mir zugesagt, das ich bei Behandlungsbeginn im Dezember noch die volle Kostenübernahme zugesagt bekommen würde. Nun meine Frage: Meine letzte Blutung war am 28.11., also würde die Down. reg. laut Protokoll ( wie 1. ICSI) dann um den 20.12. folgen. Unsere Kiwu-Praxis hat aber erst wieder am 12.01.04 geöffnet, sodas der Stimmu-Beginn in den Urlaub fallen würde. Bei meiner 1. Stimmulation habe ich am 3. Tag nach Blutungsbeginn angefangen, könnte ich auch generell später anfangen und den Kontroll-US und Blutwerte ev. beim FA machen lassen ( so hat es die Bearbeiterin der Krankenkasse vorgeschlagen) ? Wie weit liese sich denn der Beginn nach "hinten" verschieben ? Für ihre Bemühungen im voraus vielen Dank ! Monika


Dr. Klaus Bühler

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Hi Monika, die Verlegung des Szartes nach hinten bereitet keinerlei Schwierigkeiten; im Gegenteil könnte sogar positive Aspekte haben. Denken Sie an das sog. Ultra-Lang-Protokoll z.B. bei Endometriose (Down-Regulation über mindestens 4 Wochen!. Wenn die Down-regulation eingetreten ist, dann ist es völlig unerheblich, ob Sie am 3. Blutungstag, am 10., am 20. usw. anfangen. Sie sind dann in einem "künstlichen" Zyklus, wobei die übliche Zählweise NICHT mehr zutreffend - obwohl immer noch durchgeführt - ist. Je länger Sie warten mit dem Start - was medizinisch immer möglich ist, kann es aber dazu kommen, daß dann Hitzewallung und andere Östrogen-Entzugerscheinungen auftreten können. Die verschwinden aber schnell wieder nach einigen Tagen Stimulation. Für Ihren Fall ist nur wichtig, ob die Krankenkassen zustimmen, daß auch schon der Beginn der Down-Regulation - eben nicht nur der Stimulation!! - in 2003 bewirkt, daß der gesamte Zyklusnach bis zum 31.12.03 geltenden recht abgerechnet werden darf. D.h., dann für diesen Zyklus keine 50+x% Zuschlag. Wir werden in den nächsten Tagen hören und sehen. Viel Glück KB


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Ich müßte nochmals genau nachfragen, was mit "Beginn" gemeint ist, aber laut Aussage der Dame der KK wäre die Genehmigung eine "Einzelfallentscheidung" für meine pers. Situation. Ich benötige diese Aussage aber noch schriftlich und werde dann die Problematik des Beginns der Behandlung ansprechen ! Danke nochmals und noch einen schönen Abend bzw. Nacht ! Monika


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