Frage im Expertenforum Kinderwunsch an Dr. med. Ute Czeromin:

Ab wann in Kiwuklinik?

Frage: Ab wann in Kiwuklinik?

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Hallo Frau Czeromin, ich habe Ihnen ja nun öfter Fragen gestellt. Vllt. können Sie sich unter den vielen Frauen hier ja doch etwas erinnern. Ich hab eine nachgewiesene GKS und eine 2.ZH von gerade mal 9Tagen. Gestern ist wieder meine Periode gekommen, 9Tage nach meinem angeblichen ES. D.h. das selbst das Bryophyllum (homöopathische Variante von Utrogest) nicht geholfen hat meine 2.ZH zu verlängern. 1. Was denken Sie, wieviele solcher Zyklen muss man ausprobieren bis man in eine Kiwuklinik gehen sollte? Meine FÄ hat mich letztendlich mit den Worten weg geschickt, ich sei noch jung und solle es so probieren. Wenn es aber auf natürlichem Wege nicht klappt, ist diese Zeit auch verschwendete Lebensmüh. 2. Ich bin noch privat versichert und ich meine, dass meine KV das nicht übernimmt. Ich habe zwar 100%, aber meine Mutter meint, Kinderwunsch sei nicht mit drin. Sie ist sich aber nicht sicher. Ende des Jahres werd ich wohl in die gesetzl. KV wechseln. Übernehmen die dann sofort verschreibungspflichtige Medikamente oder muss ich erstmal eine Weile einzahlen bis ich das Recht habe, meine Medikamente zu einem geringeren Preis zu erhalten oder einen neuen Hormonstatus zu bekommen? Haben Sie da etwas Erfahrung? Im Moment ist das ganze nämlich schon sehr teuer. Daher muss ich auch auf den Wechsel warten. Ich bin schon sehr deprimiert im Moment. Ich glaube nicht mehr daran, dass es noch auf natürlichem Wege klappt. Mit freundlichen Grüßen anwo86


Dr. Ute Czeromin

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Ich verstehe nicht ganz, warum die Gelbkörperschwäche nur mit Bryophyllum behandelt wird und nicht mit Utrogest, was nun wirklich natürliches (!), nicht synthetisches Progesteron ist. Auch bei jungen Paaren ist eine Vorstellung in einer KiWu-Klinik nach einem Jahr ungeschütztem GV ohne SS-Eintritt berechtigt. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Wartezeiten! Allerdings müssen beide Partner mindestens 25 Jahre alt sein, miteinander verheiratet sein, wenn Behandlungszyklen mit "künstlicher Befruchtung" , also Inseminationen, IVF oder ICSI durchgeführt werden sollen. Dann besteht ein Anspruch auf 50% der Medikamenten- und Arztkosten. Die Privaten Krankenkassen haben keine 50% Regelung - also ich würde vor dem Wechsel erst noch einmal überprüfen, ob das sinnvoll ist. Vielleicht können Sie ja auch bei der PKV eine beitragsfreie "Wartezeit" vereinbaren, wenn Sie sich gesetzlich versichern müssen. MFG Ute Czeromin


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