Sonnenschein_2009
Liebe Frau O-Mascher, nach § 43 SGB VIII brauche ich bereits ab dem ersten Tageskind, das ich mehr als 15 Stunden außerhalb des Elternhauses, länger als 3 Monate und gegen Entgelt betreuen eine Pflegeerlaubnis. Vorab: Ich bin Erzieherin: 1. Frage: Wenn ich weniger als 3 Monate Tagespflegekinder (in München) aufnehme, sonst aber die Kinder außerhalb des Elternhauses und mehr als 15 Stunden betreue trotzdem eine Pflegeerlaubnis? 2. Frage: Die Räume werden von einem Träger zur Verfügung gestellt und ich würde vom Träger eine Festanstellung bekommen. Dauer wäre ebenfalls unter 3 Monate und mehr als 15 Stunden. Wie sieht es da mit der Pflegeerlaubnis aus? Schon jetzt ein herzliches Dankeschön füt Ihre Antwort.
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Sonnenschein, 1. Frage: Wenn ich weniger als 3 Monate Tagespflegekinder (in München) aufnehme, sonst aber die Kinder außerhalb des Elternhauses und mehr als 15 Stunden betreue trotzdem eine Pflegeerlaubnis? Antwort: Nehmen Sie jeweils ein Kind weniger als 15 Stunden in der Woche auf? Und das unter 3 Monate? Dann benötigen Sie keine offizielle Pflegeerlaubnis Kommen Sie aber mit mehreren Tageskinder Stundenmäßig auf zusammengerechnet über 15 Stunden entgeltliche Betreuung in der Woche, dann benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Mit einer Pflegeerlaubnis -vom Jugendamt ausgestellt - sind Sie immer auf der sicheren Seite!!! Wenn Sie als Kinderfrau in einem Privathaushalt betreuen, brauchen Sie nicht unbedingt eine Pflegeerlaubnis, da Ihre entgeltliche Arbeit im fremden Haushalt weisungsgebunden ist. 2. Frage: Die Räume werden von einem Träger zur Verfügung gestellt und ich würde vom Träger eine Festanstellung bekommen. Dauer wäre ebenfalls unter 3 Monate und mehr als 15 Stunden. Wie sieht es da mit der Pflegeerlaubnis aus? Antwort: Die Pflegeerlaubnis ist erforderlich! ----------------------------------------------------------- Da Sie vom Beruf Erzieherin sind, benötigen Sie nicht alle Einheiten eines 160-Stunden-Qualifizierungskurses. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach, welche Voraussetzungen Sie erfüllen sollen, damit eine Pflegeerlaubnis ausgestellt werden kann. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
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