Mitglied inaktiv
Hallo Frau O-Mascher! Erstmal möchte ich mich bedanken, dass Sie uns helfen und unsere Fragen beantworten. Ich habe den Grundkurs für Tagespflegepersonen vor einem Jahr gemacht und mache jetzt den Aufbaukurs. Habe vom Jugendamt Pflegeerlaubnis für Dauerpflege (seit zwei Jahren), aber für die Tagespflegeerlaubnis soll ich laut Jugendamt ein aktuelles Ärztliches Attest vorlegen. Meine Frage: Was ungefähr soll in diesem Attest stehen? Danke im Voraus für Ihre Antwort! Zuzana
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Zuzana, der Wortlaut dieser Bescheinigung könnte wie folgt lauten; Ärztliche Bescheinigung - Datum - Betr.: - hier steht Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre komplette Anschrift Die o.g. Patientin ist frei von ansteckenden Erkrankungen, ebenso von schwerwiegenden physischen und psychischen lebensverändernden Erkrankungen. Stempel und Unterschrift Ihres behandelnden Arztes Hiermit wird einmal ausgeschlossen, dass Sie depressiv sind und dafür Medikamente nehmen und zum zweiten kein Suchtverhalten haben (Alkohol, Drogen) Geschickt ist es, wenn Sie diese Bescheinigung bereits fertigstellen und Ihr Arzt nur noch nach Prüfung seine Unterschrift und den Praxisstempel darauf setzen muss. Dies erspart ihm Verwaltungskosten, die er Ihnen dann evtl. nicht mehr in Rechnung stellt. Machen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen und geben Sie bei Ihrem Jugendamt das Original ab. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
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