Mitglied inaktiv
Hallo Ich betreue seit 2007 einen jungen. Wir wohnen in einem Mietshaus (100qm) Unser Vermieter wusste Bescheid (wir hatten ihm oft davon erzählt) Nun ist es so dass er zum anwalt ging und dort sagte ich würde ein gewerbe als tagesmutter treiben ohne seine erlaubnis... Hat er recht? Also erstens verdiene ich grad mal um die 200 euro... zweitens habe ich nur ein kind zur betreuung und er kommt auch nur 2-3 mal die woche...
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Meli 23, leider ist es mir nicht möglich Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Ich kann dies nur aus Sicht der allgemeinen Gepflogenheiten in der Tagespflege beantworten. Auf dem sicheren Weg ist man auf alle Fälle, wenn man vor Beginn der selbstständigen Tagespflege seinem Vermieter darüber informiert. Dies haben Sie ja getan, wie Sie schreiben, da Sie Ihrem Vermieter oft davon erzählt haben, dass Sie ein Tageskind betreuen. Da er offensichtlich bei diesen Gesprächen keinen Widerspruch erhoben hat, konnten Sie davon ausgehen, dass er nichts dagegen hat. Warum er nun zum Anwalt gegangen ist, kann ich mir nicht erklären. Sucht er etwas um Sie aus dem Mietverhältnis herauszubekommen? Sie betreiben keine Kinderbetreuung im großem Stil (ständig 5 Kinder - 8 Stunden täglich), so dass ich nicht glaube, dass er Druck auf Sie ausüben kann. Wenn Sie für Ihr eigenes Kind ein oder zwei Freunde mehrmals die Woche zum Spielen zu sich einladen, dann könnte er dagegen auch nichts unternehmen. Sie arbeiten zwar selbstständig als Tagesmutter, unterhalten jedoch kein Gewerbe was Ihre Wohnung zweckentfremden würde. Würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen würden, wenn sich dessen Anwalt wirklich bei Ihnen melden sollte. Freundlichem Gruß Gaby O-Mascher
Mitglied inaktiv
Ich bin beim Tagesmütterverein gemeldet und habe auch die Pflegeerlaubnis
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