Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Rücktritt Vertrag Tagespflege

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Rücktritt Vertrag Tagespflege

EwaK

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Sehr geehrte Frau Ochel-Mascher, eine etwas ungewöhnliche Frage. Darf man eigentlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einreichen des unsererseits unterschriebenen Betreuungsvertrags diesen kündigen bzw. zurücktreten? Seitens der Tagespflege (2 Tagesmütter) ist noch nichts unterschrieben. Der Vertrag schreibt ansonsten eine 3-monatige Kündigungsfrist vor. Vielen Dank und viele Grüße, Ewa


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Hallo Ewa, ein Vertrag ist meines Erachtens erst dann gültig, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde. Wenn dies der Fall ist, dann müssen Sie sich an die Kündigungszeit halten. Sicherlich kann Ihnen in Richtung Rechtsfragen meine Forumskollegin Nicola Bader Rechtsanwältin kompetenter weiterhelfen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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