Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Betreuungssätze für die Tagesmutter

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Betreuungssätze für die Tagesmutter

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Hallo Frau Ochel-Mascher, wir suchen gerade eine Tagesmutter für unseren Sohn und ich bin etwas verwirrt, was die Bezahlung angeht. Beim Jugendamt wurde mir gesagt, es herrsche ein Mangel an Tagesmüttern und ich solle mich privat um eine kümmern. Nur, es ist so, dass das Jugendamt eigene Betreuungssätze hat, die für uns von der Höhe her, geradeso in Frage kämen, da wir eine Betreuung für ca. 50 St. pro Woche brauchen, weil wir beide in Vollzeit arbeiten. Wenn man allerdings privat eine Tagesmutter aussucht, sehen die Betreuungshonorare etwas anders aus. So würden wir ca. 25% unseres gemainsames Nettoeinkommens für die Betreuung eines Kindes ausgeben müssen und das können wir uns nicht leisten. Zudem wir noch ein älteres Kind haben, dessen Kindergarten auch bezahlt werden muss. Wie können wir vorgehen, um die Betreuungssätze des JA zu bezahlen? Werden eigentlich alle Tagesmütter mit Pflegeerlaubnis vom Jugendamt bezahlt? Meinen Sie, es wäre möglich, uns eine Tagesmutter privat auszusuchen und sie dann "offiziell" übers JA vermitteln zu lassen? Vielen Fank für die Antwort! Verzweifelte Grüße, ivanka


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Hallo Ivanka, die richtige Anlaufstelle ist für die Kindertagespflege zuerst einmal das Jugendamt – bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der mit den hiesigen Jugendämter zusammenarbeitet. Sie waren dort und leider konnte man Ihnen keine Tagesmutter nennen, bzw. vermitteln. Wenn Sie nun privat eine geeignete Tagesmutter finden, dann klären Sie vor dem Vertragsabschluss mit ihr, dass Sie beim Jugendamt einen „Antrag auf Kindertagespflege“ stellen (!) = Das können alle Eltern, die ihr Kind in Tagesbetreuung geben) und gerne die finanzielle Seite über das Jugendamt laufen lassen möchten. Das hat für die Tagesmutter zwar den Nachteil, dass sie einen geringeren Stundenlohn vom Jugendamt erhält, jedoch den Vorteil, dass das Jugendamt ihr in dieser Zeit einen Anteil an der Unfallversicherung und an der Rente auszahlt. Die Tagesmutter erhält ihre Zahlungen dann regelmäßig vom Jugendamt, nachdem alle Überprüfungen gelaufen sind, im voraus am Ende des Monats für den kommenden Monat. Das bietet ihr eine gewisse finanzielle Sicherheit. Ivanka, es liegt an Ihrem Verhandlungsgeschick, der Tagesmutter das schmackhaft zu machen. Es gibt jedoch auch Tagesmütter, die grundsätzlich nur Kinder privat nehmen, um einen vernünftigen Stundenlohn zu erwirtschaften. Tagesmütter sind alle selbstständig tätig und müssen ihre Gewinne versteuern. Viel Erfolg und freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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