Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Anspruch auf Kinderbetreuung

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Anspruch auf Kinderbetreuung

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Sehr geehrte Frau Ochel-Mascher, wir sind vor kurzem von Berlin nach Brandenburg gezogen. In Berlin hatte ich meine Tochter zum kommenden Kita-Jahr (01.08.06) angemeldet, weil es heißt, dass Kinder, die bis zum 31.07. des Folgejahres das dritte Lebensjahr vollenden, ab dem laufenden Kita-Jahr eine bedarfsunabhängige Berechtigung auf einen Platz haben. Diesen Antrag wollte ich auch in Brandenburg stellen. Nun sagte man mir, dass ein Kind in Brandenburg erst mit Stichtag des dritten Geburtstages einen Anspruch haben. Meine Tochter deshalb erst ab dem 18.04.07. Ist das richtig ? Hat jedes Bundesland andere Richtlinien ?


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Hallo Angelina, die Richtlinien sind Ländersache und somit kann jedes Bundesland andere Richtlinien haben. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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bei uns in Bayern ist es ebenfalls so, dass sie das Kind erst mit 3 Jahren nehmen. Simon wird Mitte September 3 Jahre alt, sein Platz gilt ab Oktober. LG Sue


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hallo. meine eine Freundin wohnt in Brandenburg und verliert, wenn der Arbeitgeber sie kündigt, nicht nur ihren Arbeitsplatz sondern ebenfalls den Rechtsanspruch auf die Kinderbetreuung für ihren 1,5 Jahre alten Sohn.Meine andere Freundin wohnt in Berlin und hier gilt dies so nicht. Stimmt das wirklich so, oder wurde da eine von den Beiden falsch beraten?


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Hallo Jen, wenn jemand seinen Arbeitsplatz verliert, dann kann derjenige selber wieder sein Kind betreuen, so dass dann die Kinderbetreuung von Amtsseite eingefroren wird. Wenn anschließen die Möglichkeit auf neue Arbeitsaufnahme besteht, oder eine Weiterbildung in Anspruch genommen werden kann, dann muss erneut ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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