Frage im Expertenforum Impfen an Prof. Dr. med. Ulrich Heininger:

Pneumokokken Impfung!!!!!

Prof. Dr. med. Ulrich Heininger

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Leitender Arzt Infektiologie / Vakzinologie
Stellvertretender Chefarzt

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Frage: Pneumokokken Impfung!!!!!

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hallo meine tochter ist gestern 9 wochen alt geworden, meine kinderärztin empfiehlt ihr die Pneumokken impfung. nicht weil sie ein frühchen ist . sondern nur so halt zur vorsorge. habe jetzt aber gehört das verhäuft sids fälle nach einer impfung aufgetreten sind, nicht nacvh der pneumokokken impfung sondern generell nach dem impfen!!!!!!!!!! ist ihnen da was bekannt?? mache mir da schon meine gdanken vieledank im vorraus< anika


Prof. Dr. med. Ulrich Heininger

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Guten Abend Anika, was Sie ansprechen war letztes Jahr - auch hier im Forum: geben Sie einmal den Suchbegriff "SIDS" rechts oben in der Suchmaschine ein, dann finden Sie die Diskussion! - ein grosses Thema. Hier dazu ein paar Informationen: Es ist richtig, dass nach der Verabreichung von 6-fach-Impfstoffen Todesfälle aufgetreten sind (ebenso wie nach 1-fach, 2-fach, 3-fach, 4-fach- und 5-fach-Impfungen). Es stimmt aber NICHT, dass gehäuft Todesfälle aufgetreten sind. Die bisherigen Untersuhcungen haben keinen sicheren Hinweis darauf gegeben, dass die Kinder WEGEN der jeweiligen Impfung gestorben sind. Das Phänomen des Kindstodes ist seit Jahrhunderten bekannt und keine Untersuchung bis zum heutigen Tag hat gezeigt, dass Impfungen daran einen Anteil hätten. Experten empfehlen daher, unverändert mit den vorhandenen Impfstoffen gemäss den allgemeinen Empfehlungen weiter zu impfen. Ich teile Ihnen hier eine Zusammenfassung mit, wie ich Sie als Vorsitzender der Kommission für Infektionen und Impfungen der Deutschen Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin gemeinsam mit KollegInnen erarbeitet habe (und hoffe, Sie dadurch von der momentanen Unbedenklichkeit der 6-fach-Impfstoffe überzeugen zu können): Deutsche Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Kommission für Infektionskrankheiten und Impfungen Stellungnahme zur Sicherheit von hexavalenten Kombinationsimpfstoffen Hintergrund Im Oktober 2000 wurden in der Europäischen Union in einem zentralen Zulassungsverfahren über die “European Agency for Evaluation of Medicinal Products” (EMEA) zwei hexavalente Kombinationsimpfstoffe zugelassen (Hexavac, Aventis Pasteur MSD und Infanrix hexa, Glaxo SmithKline Biologicals). Sie schützen vor Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Infektionen durch Haemophilus influenzae Typ b sowie Hepatitis B. Bis zum 31. März 2003 wurden 5 Todesfälle (4 aus Deutschland, 1 aus Oesterreich) gemeldet, die in engem zeitlichen Zusammenhang zur Gabe eines hexavalenten Impfstoffes auftraten. In Anbetracht der nach Herstellerangaben verteilten 8,7 Millionen Impfdosen entspricht dies einer Häufigkeit von einer Meldung auf 1,7 Millionen Impfdosen. Pressemitteilungen sowie eine Stellungnahme der österreichischen Gesundheitsministerin, die sich kritisch über die Sicherheit der hexavalenten Impfstoffe äusserten, führten zu zahlreichen Anfragen bei Pädiatern, Behörden und Fachgesellschaften, so auch bei der Kom-mis-sion für In-fek-tions-krank-hei-ten und Imp-fun-gen der Deut-schen Aka-de-mie für Kin-der-heil-kun-de und Ju-gend-me-di-zin. Im folgenden fassen wir auf der Grundlage der Informationen durch das PEI (1) bzw. die EMEA (2) den heutigen Kenntnisstand zu diesem Thema zusammen. Datenlage und fachliche Bewertung Nach Eingang der Meldung des vierten Todesfalles beim Paul-Ehrlich Institut (PEI) in Deutschland am 28. Februar 2003 informierte das PEI die EMEA. Das daraufhin von der EMEA einberufene europäische Expertengremium “Comittee for Proprietary Medicinal Products” (CPMP), bestehend aus Pädiatern, Gerichtsmedizinern, Pathologen und Epidemiologen nahm eine Analyse der vorhandenen Daten vor. Bei den verstorbenen Kindern handelte es sich um vier Mädchen und einen Jungen im Alter von vier bis 23 Monaten; alle Kinder starben binnen 24 Stunden nach der Impfung und galten vor der Impfung als gesund. Todesfälle wurden nach beiden hexavalenten Impfstoffen beobachtet (persönliche Mitteilung Fr. Prof. Dr. Siegrist, Lehrstuhl für Vakzinologie der Univ. Genf). In drei der fünf Fälle besteht anamnestisch ein “Krampfleiden” in der Familie bzw. waren vor dem Tod beim Kind selbst zerebrale Krampfanfälle berichtet worden. Die klinischen Fallbeschreibungen erlauben jedoch keine sichere Aussage, inwieweit diese anamnestischen Angaben mit dem Tod der Kinder im Zusammenhang stehen. Alle vier deutsche Fälle zeigten bei der Obduktion ein Hirnödem. Die Differentialdiagnose möglicher plausibler Todesursachen bei den verstorbenen Kindern umfasst unterBerücksichtigung aller vorhandenen Daten Infektionen, allergische Reaktionen (,) Stoffwechselkrankheiten, Atemwegsobstruktionen und Plötzlichen Kindstod (SIDS). Nach eingehender Analyse aller vorhandenen Daten kam das CPMP zur mehrheitlichen Entscheidung, dass eine Aenderung des Nutzen/Risikoprofils der beiden hexavalenten Impfstoffe nicht ersichtlich sei und deshalb eine Aenderung der Anwendung nicht empfohlen werde. Die Vorteile des Impfens, auch bei Verwendung von hexavalenten Impfstoffen, überwiegen nach Einschätzung des CPMP bei weitem jedes hypothetische Risiko. Impfungen sollen deshalb entsprechend der Produktinformationen der beiden hexavalenten Impfstoffe (3) sowie der jeweiligen nationalen Empfehlungen unverändert fortgeführt werden. Auch wurde daran erinnert, dass mehrere publizierte Studien bislang keinen Zusammenhang zwischen Plötzlichem Säuglingstod und Impfungen zeigen konnten. Das CPMP weist ferner darauf hin, dass auf eventuelle weitere neue Meldungen ein besonderes Augenmerk gelegt werde und ggf. weitere Massnahmen zu gegebener Zeit angeordnet würden. Die Kom-mis-sion für In-fek-tions-krank-hei-ten und Imp-fun-gen der Deut-schen Aka-de-mie für Kin-der-heil-kun-de und Ju-gend-me-di-zin schliesst sich dieser Auffassung der Behörden uneingeschränkt an. Wir fordern alle impfenden Aerztinnen und Aerzte auf, Impfungen wie bisher gemäss den Empfehlungen der STIKO (4) zeitgerecht durchzuführen. Dies gilt auch für Kinder mit zerebralen Krampfanfällen bzw. Krampfanfällen in der Familienanamnese. Gleichzeitig unterstützen wir die angesichts dieser Angelegenheit erfolgte Erinnerung des PEI, der seit dem 1.1.2001 gemäss Infektionsschutzgesetz geltenden Meldepflicht “eines Verdachtes einer über das übliche Ausmass (Ausmaß) einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung” (5) konsequent nachzukommen. Referenzen 1. http://www.pei.de 2. http://www.emea.eu 3. http://www.emea.eu.int/htms/human/epar/g-lepar.htm 4. http://www.rki.de/GESUND/IMPFEN/STIKO/STIKO.HTM 5. http://www.pwi.de/uaw/ifsg.htm Beste Grüsse!


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