Timea1995
Hallo, Meine Freundin ist Schwanger, sie ist schon im 7.Monat. Sie war 1 und halb Jahre beschäftigt in Vollzeit, aber ihr Vertag ist im Januar ausgelaufen. Sie hat das leider nicht gewusst. (Da hat sie gemerkt, wo sie kein Geld mehr bekommen hatte.) Jezt hat sie schon nach 3Monate. Sie haben jetzt gesagt dass sie wird kein Mutterschaftsgeld bekommen.... Meine Frage wäre... sie hatte 1und hald Jahre Arbeitsverhältnis gehabt. Sie hat Versicherungen und alles bezahlt. Hat jemand damit recht dass sie in ganzen Elternzeit kein Geld erhalten kann? Vielen Dank!
Liebe Timea, danyshope hat es schon gut erklärt. Weitere Auskünfte erteilt Nicola Bader hier bei RuB. Liebe Grüße Martina Höfel
Mitglied inaktiv
Ähmmm, wie kann man nicht wissen das man befristet eingestellt ist. War sie wegen AU oder BV daheim? Wenn nicht, hätte am ersten tag an dem sie gearbeitet hat die Befristung aber abgelaufen ist, sie automatisch einen unbefristeten Vertrag bekommen. Naja, und wenn sie sich nicht arbeitslos und -suchend meldet, dann bekommt sie natürlich auch kein Geld. Nur weil sie schwanger ist, kann sie ja trotzdem arbeiten. oder falls sie ein BV oder AU hat, hätte sie schon das längst mit der KK abklären sollen. Weil sonst wäre sie nämlich nicht krankenversichert - und das ist aktuell das weit größere Problem wie die Frage Mutterschaftsgeld oder nicht. Wobei auch die Frage geklärt wäre wenn sie sich entweder beim Arbeitsamt oder bei der Krankenkasse korrekt gemeldet hätte. Nach der Geburt bekommt sie dann eh Elterngeld. Wird aber eher nicht so hoch wenn sie mehr Monate ohne Einkommen hatte vor dem Mutterschutz wie mit. Elternzeit hat sie aber so oder so nicht, da sie ja keinen Arbeitgeber hat. Elterngeld ist aber unabhängig davon. Oberste Frage wäre aber, wie si krankenversichert wäre und vor allen aktuell ist.
Timea1995
Mit Krankenkasse ist geklärt. Sie ist verheiratet.
Mitglied inaktiv
Wie gesagt, dann immer noch die Frage, warum hat sie sich nicht arbeitssuchend gemeldet? DAS !! hätte sie nämlich machen müssen sofern sie kein BV oder AU hat. Und wenn sie eines von beiden hätte, wäre auch die Frage des Mutterschaftsgeldes geklärt. Sie würde es dann von der KK bekommen in Höhe des Krankengeldes. Und wie es sein kann das ihr erst nach Ausbleiben des Gelds auffällt das sie keinen AG mehr hat. Entweder war sie dann im Februar arbeiten und dann kam im März keine Lohnzahlung. Oder sie war warum auch immer schon im Februar daheim. dann wäre der genaue Status eben wichtig. Das was deine Freundin dir so gesagt hat hat riesen Informationslücken. Ohne dessen Antworten eben eine Antwort nicht möglich ist.
Timea1995
Bv hat sie im November bekommen.
Mitglied inaktiv
Wenn BV vom AG dann ist das im Januar geendet - 3 Monate vorher hätte sie sich beim Arbeitsamt melden müssen. Dann hätte es ab Februar ALG1 gegeben und zum Mutterschutz dann eben Mutterschutzgeld. Wenn auch nicht in Höhe des VZ-Lohne den sie beim AG bekommen hätte. Problem wird sein, wenn sie sich nicht beim Arbeitsamt gemeldet hat bekommt sich mit Sicherheit eine Sperre von bis zu 3 Monaten. Und damit dann eben auch kein ALG und auch wohl auch kein Mutterschutzgeld da ja schon im 7ten Monat. Also dringen beim Amt vorstellig werden und denen das schildern. Evtl hat der Berater ein Einsehen wenn das zutrifft. Wenn BV vom Arzt dann wohl bis Mutterschutz, dann müsste sie aktuell jetzt schon Geld von der KK bekommen und dann eben in Höhe Krankengeld auch Mutterschutzgeld. Aber natürlich nur wenn sie sich bei denen auch meldet. Wobei es sein kann das Amt und KK sich den Buhmann zuschieben. BV wenn man nicht arbeitet ist da recht heikel.
Timea1995
Sie hat BV von Arzt bekommen. Ich hoffe dass ich ihn helfen kann. Ich rufe morgen bei KK an. Tausend Dank für alle Antworte. Schön Abend.
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