Mitglied inaktiv
hallo, habe am 23.05.06 meinen ohn geboren, einen zeitvertrag bis 31.08.06 möchte nach mutterschutz bis ende elternzeit nehmen wie kann ich das schreiben wann muß arbeitgeber das haben? und was ist danach,zähle ich als arbeitslos wenn ich keine arbeit annehmen kann wegen dem baby?? danke gruß murmel
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, diese Fragen werden Ihnen im Forum von Frau Nicola Bader beantwortet. Mit Geburtsmedizin hat das wenig zu tun. Dr. S. Kniesburges, St. Marienkrankenhaus Ratingen
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