Mitglied inaktiv
Liebes Ärzteteam, ich werde im November mein erstes Kind bekommen und als ich meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft mitteilte, war mein direkter Vorgesetzter davon nicht besonders angetan und sagte mir auch deutlich, dass er enttäuscht wäre und mich nicht eingestellt hätte, wenn er dies vorher hätte erahnen können. Ich fühlte mich sehr schlecht dadurch an meinem Arbeitsplatz, wenn man mich auch trotzdem freundlich behandelte, jedoch auch wiederholt zum Ausdruck brachte, dass es für den Betrieb sehr negativ ist, dass ich ein Baby erwarte. Ich ließ mir meine Empörung über diese häufigenvor Kommentare nicht anmerken. Man bat mich dann auch 2x darum mich festzulegen, wann und wie lange ich die Elternzeit nehmen möchte und ob ich evtl. gleich nach dem Mutterschutz wieder einsteigen könnte. Ich fühlte mich dadurch unter Druck gesetzt und bemühte mich vorsorglich um Kindergartenplätze, die jedoch nicht einfach zu bekommen sind. Da ich noch ein "gutes Leben" an meinem Arbeitsplatz haben wollte und nicht noch mehr Nachfragen oder evtl. Verärgerung durch das frühzeitige Beantragen einer langen Elternzeit ausgesetzt werden wollte ( was wäre auch gewesen, wenn das Kind eine Fehlgeburt geworden wäre? Dann hätte ich mich ja sofort geoutet, wie ich mir den Verlauf des Mutterwerdens vorstelle) da mir meine Schwangerschaft genug neue Eindrücke lieferte, ließ ich sie bis jetzt im Glauben, ich würde schnellstmöglich wieder den Arbeitsplatz besetzen, würde dies jedoch davon abhängig machen, wie schnell ich einen Kindergartenplatz bekäme. Es stellte sich heraus, dass dies nicht so einfach ist und mein Partner und ich habe auch nun für uns insgeheim festgelegt, dass ich mindestens 1 Jahr zuhause bleiben möchte. Ich weiß, dass ich spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit diese meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen muss und habe mich deswegen auch mündlich nicht weiter gegenüber meines Vorgesetzten geäußert, sondern war froh, dass dieses Thema erstmal nicht mehr angesprochen wurde. Meine Angst ist nun, dass mir die Elternzeit verweigert werden kann, weil ich mich mündlich so bedeckt gehalten hatte und meinen Arbeitgeber in dem Glauben ließ, schnellstmöglich wieder einzusteigen. Dabei will ich jetzt ja mindestens 1 Jahr Elternzeit, sofort im Anschluss an den Mutterschutz nehmen. Dieses "Bedeckthalten" habe ich jedoch nur aus Selbstschutz getan, um die Zeit bis zum Beginn des Mutterschutzes noch gut durchzuhalten, ohne ein evtl. schlechtes Klima zu erzeugen. Ist meine Sorge berechtigt? 7 Wochen Beantragungsfrist würde doch bedeuten, dass ich die Elternzeit spätestens 1 Woche vor Beginn des Mutterschutzes einzureichen habe, oder? Für Ihre Antwort schon jetzt herzlichen Dank. MfG Tinchen
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, die Elternzeit beginnt in der Regel mit dem Ende der Mutterschutzfrist, die wiederum nach normaler Einlingsgeburt 8 Wochen nach der Geburt aufhört. Da Elternzeit 7 Wochen vor Beginn angezeigt werden muss, müssen Sie das spätestens bis eine Woche nach der Geburt gemacht haben. Verweigern kann Ihnen die Elternzeit niemand. Dr. S. Kniesburges, St. Marienkrankenhaus Ratingen
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hallo, habe am 23.05.06 meinen ohn geboren, einen zeitvertrag bis 31.08.06 möchte nach mutterschutz bis ende elternzeit nehmen wie kann ich das schreiben wann muß arbeitgeber das haben? und was ist danach,zähle ich als arbeitslos wenn ich keine arbeit annehmen kann wegen dem baby?? danke gruß murmel
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