Ileah
Guten Morgen Dr. Mallmann, wir haben durch künstl. Befruchtung ein Kind. Von all dem wissen nur mein Mann und ich Bescheid da wir in unserem Umfeld nur auf Ablehnung gestoßen wären. Kann bestimmt niemand nachvollziehen, ist aber leider so. Nun ist mein Problem das sich mein Frauenarzt mit einem weiteren zu einer Gemeinschaftspraxis zusammen geschlossen hat, und auch unter einem Dach sind. Bei dem anderen Arzt arbeitet meine Cousine und die hält nicht viel von Schweigepflicht. Bestimmt ist es von Arzt zu Arzt unterschiedlich, aber wie lange steht das in der Akte, werden ältere Berichte usw. archiviert? Das wäre der Supergau wenn die in meiner Akte stöbert und sie würde es mit Sicherheit ihren Eltern, die dann wiederum meinen Eltern usw. weitererzählen. Danke Grüße Ileah
Krankenakten müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Besprechen Sie das Problem mit Ihrem Frauenarzt. Meist finden sich Wege Daten bzw. Informationen auch für Angestellte der Praxis nicht zugänglich zu machen. Gruß Dr. Mallmann
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