Frage im Expertenforum Frauenarzt an Dr. med. Helmut Mallmann:

Darf ich unter diesen Bedingungen arbeiten?

Dr. med. Helmut Mallmann

Dr. med. Helmut Mallmann
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Darf ich unter diesen Bedingungen arbeiten?

amöller

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Sehr geehrter Herr Dr. Mallmann, Ich arbeite aktuell in einem Klinikum und wurde initial durch die aktuelle Gefährdungslage ins Beschäftigungsverbot gebracht. Nun möchte mich der Arbeitgeber zurück holen. Der Betriebsarzt hat genaue Auflagen für eine Rückkehr gegeben, welche aktuell nicht richtig erfüllt werden können. Dazu gehören: - Kein Kontakt mit Kollegen (nicht möglich da in dem Bereich (OP) dauerhaft andere Kollegen unterwegs sind) - Mund-Nasen-Schutz nicht länger als 30 Minuten am Tag (Ist im Krankenhaus ebenfalls nicht möglich, im Klinikum wurde entschieden, dass es nun doch zulässig wäre den Mund-Nasen-Schutz länger zu tragen) Dazu kommt, dass meine Schwangerschaft mir aktuell Probleme bereitet (Durchgehend anhaltende Übelkeit, Kreislaufprobleme etc.). Mein Frauenarzt weigert sich, mich beschäftigungsunfähig zu schreiben und meint nur, das er mich krankschreiben würde, wenn mir übel wäre. Ich fühle mich dahingehend aber nicht wirklich unterstützt von ihm oder sicher. Ich würde gerne ihre Einschätzung zu der aktuellen Situation hören. Ich mache mir in erster Linie viele Sorgen um das Kind, durch die erhöhte Infektionsgefahr im Krankenhaus. Ich fühle mich körperlich zurzeit nicht in der Lage zu arbeiten leider, vor allem unter diesen Bedingungen und bekomme keinerlei Rückhalt von Unternehmen oder Frauenarzt.


Dr. med. Helmut Mallmann

Dr. med. Helmut Mallmann

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Die Vorgaben vom Betriebsarzt sind ja nicht einzuhalten. Deshalb besteht ein Beschäftigungsverbot. Ihr Frauenarzt kann ein entsprechendes Beschäftigungsverbot nicht ausstellen, das geht nur in speziellen Situationen. Wenden Sie sich an den Betriebsrat, der muss das klären. Gruß Dr. Mallmann


Himbeere2008

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Dein Gyn verhält sich vollkommen korrekt. Wenn es dir gesundheitlich nicht gut geht und du nicht arbeiten kannst, erfolgt eine AU. Für das BV ist der Arbeitgeber zuständig. Dafür musst du aber arbeitsfähig sein. Wenn der AG eine Ersatztätigkeit hat die er dir zuweist und nach der Gefährdungsbeurteilung kein BV ausspricht, musst du wieder arbeiten gehen.


Xazaria

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Wenn du irgendwelche Zweifel daran hast, dass der dir neu zugewieser Arbeitsplatz für eine Schwangere doch nicht geeignet ist, dann kannst du die von HR oder Arbeissicherheit durchgegührte Gefärdungsbeurteilung verlangen und sie dann an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt schicken samt deinen Kommentaren und Bedenken. Sie müssen dann das Ganze nochmal überprüfen.


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