Frage: stillkind nach Trennung über Nacht bei Vater

susanne

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Guten Tag,  Ich befinde mich in Frankreich, wo ich auch das umgangsrecht mit dem Vater meines Kindes regel. Mein Baby ist 11 Monate und schläft schon öfter ohne Brust ein.  Im Kinderwagen, auf dem Arm von anderen,... Er hat noch keine Nacht ohne mich verbracht und schläft an meiner Seite.  Wenn er schreit, gebe ich ihm sofort die Brust.  Er schreit etwa alle 2h. Er sieht nach der Trennung seinen Vater drei Mal die Woche für 3h. Sein Vater hat vor Gericht beantragt, unser Sohn von Freitag morgen bis Sonntag Abend bei sich zu haben. alle 2 Wochen.  Für mich viel zu kindesunfreundlich, da zu selten und zu lang. Das ist anscheinend in Frankreich recht üblich und stillen ist hier kein Argument.  Hier gehen fast alle Babys auf schon sehr früh in die Krippe  Ich bin anders sozialisiert worden und habe große Angst, dass das Umgangsrecht so progressiv ausgesprochen wird.  Ich weiß, dass mein Sohn ohne mich (ohne Brust) nicht aufhört zu schreien (nur in der Nacht). Ich habe es schon Mal probiert, dachte, ich muss ihn daran gewöhnen. Diesen Gedanken habe ich aber schnell wieder verworfen, da ich denke, dass er zumindest bei mir die Gewohnheit und Sicherheit fortsetzen sollte. Mit dem Vater zu reden hat keinen Sinn. er handelt in meinen Augen auf purem Egoismus. Was kann ich tun, falls das Urteil so ausfällt?  Oder sind Babys doch flexibler, als wir denken?  Kann dabei ein Schaden bei meinen Kind entstehen? Bindungsangst,... Vielen Dank.


M. Hoehl

M. Hoehl

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Hallo Susanne, das ist eine schwierige Frage. In Deutschland würde ohne Zweifel das Umgangsrecht in diesem Alter bei den vorliegenden Bedingungen anders geregelt werden, aber in Frankreich ist die Gesetzeslage und die Umgangsregelungen häufig anders geregelt. Daher kann ich Ihnen nur raten sich in Frankreich eine rechtliche Beratung, falls sie es finanziell leisten können, einen französischen Anwalt hinzuzuziehen. Am ehesten wird ein Einspruch klappen, wenn Sie dem Gericht, bzw. dem Vater eine Alternative mit in Summe gleichen/ähnlichen Umgangszeiten vorschlagen, z.B. Jedes Wochenende den Samstag ganztags ohne Nächte (da wäre dann schon mal ein Mittagsschlaf drin, wo der Papa schauen kann, ob er das Kind überhaupt zum Schlafen bringt), sowie alle zwei Wochen Sonntags ohne Nächte o.ä. Ganze Betreuungswochenenden könnte für Sie alle ein Langfristziel für in 1-2 Jahren sein. Um diese zu realisieren, würden Sie tagsüber üben,  dass sich das Kind anders regulieren kann, als über die Brust, zunächst im Spiel, dann auch in Schlafsituationen. Wenn  es tagsüber gut klappt, könnten Sie es auch in der Nacht versuchen. Möglicherweise klappt es dann beim Papa, während er "zuhause" bei Mama immer noch gestillt wird. Die erste Papaübernachtung sollte räumlich so gewählt werden, dass Sie jederzeit erreichbar sind und eine solche Situation im Sinne des Kindes auch abgebrochen werden kann, sollte es doch schwierig werden. Leider leiden Kinder und ihre Bindungssicherheit unter eine so hochstrittigen Trennungssituation immer, daher wäre es im Interesse aller eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ich wünsche Ihnen und vor allem Ihrem Kind sehr, dass Sie es längerfristig schaffen mit dem Papa eine Regelung zu finden, bei  der das Kind im Blick ist und das Gefühl hat, dass Sie beide trotz Differenzen und Trennung für ihn da sein können. Liebe Grüße, Mechthild Hoehl


susanne

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Ich muss Ihnen gleich antworten: Ich habe einen Rechtsanwalt und der meint, dass es nicht unüblich ist. Wir haben deinen guten Gegenvorschlag gehabt, aber ich habe einfach Angst, falls der Richter pro Vater entscheidet.  Was kann ich also machen, falls das Unabwendbare Realität wird...


M. Hoehl

M. Hoehl

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Liebe Susanne, vielleicht suchen Sie in Frankreich Kinderpsychologen, oder auch IBCLC-Stillberaterinnen, die Sie mit fachlichen Expertisen unterstützen können. Im Land Luxemburg hätte ich für Sie Ansprechpartner gehabt, aber in Frankreich kenne ich weder passendes Fachpersonal noch die Gesetzeslagen. Liebe Grüße, Mechthild Hoehl


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