Kickmaus81
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Wahn, vielen lieben Dank für Ihre schnelle und beruhigende Antwort. Mein Mann hat gemeint, der Staubsauger war etwas länger in Betrieb, da das andere Badezimmer und der Dachausbau ja auch noch gemacht wurde. Er meinte, es war etwa in der Summe doch fast ein Jahr. Leider war mir das so nicht mehr in Erinnerung. Er meinte, dass er später eher nur noch ab und zu damit im Schlafzimmer war, weiß es aber nicht mehr sicher. Im Schlafzimmer steht ja auch das Kinderbett und der Wickeltisch sowie ein offenes Regal mit Kinderkleidung und Bettwäsche. Aber so wie ich Sie verstehe, ist eine berufliche Exposition über Jahre eher für asbestbedingte Krankheiten verantwortlich. Können wir die Sache dann wohl abhaken? Tut mir Leid, dass ich da nochmals nachfrage, aber mich beschäftigt und belastet das tatsächlich sehr. Vielen lieben Dank und herzliche Grüße
Ich denke, Sie dürfen es wirklich abhaken, auch, wenn wir einige Unsicherheiten zur Dauer und Intensität der fraglichen Exposition gaben. Nach meinem Eindruck liegt diese weit unter dem Risikobereich. Gruß, Ulrich Wahn